Dies ist eine Diskussion zu Exklusiv Produkte weiter verkaufen innerhalb des Forums Markenrecht
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| Exklusiv Produkte weiter verkaufen Sera |
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| AW: Exklusiv Produkte weiter verkaufen Zitat:
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| AW: Exklusiv Produkte weiter verkaufen vielen dank. wie sieht es aus, wenn beispielsweise Waren in den USA gekauft werden, die dort zB. exklusiv by abc sind und diese in Deutschland weiterverkauft werden sollen. Die Kette abc gibt es auch in Deutschland, allerdings führt nur der Standort USA diesen Artikel. |
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| AW: Exklusiv Produkte weiter verkaufen once schrieb "Ja, § 24 MarkenG." Haste gelesen? Wenn nicht, schreibe ich: Markengesetz Wenn eine Markenware mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU "in den Verkehr gebracht worden" ist (ebenda), dann kann dieser Markeninhaber einen Weiterverkauf nur unter extremen Bedingungen verbieten, nämlich nach Absatz 2 § 24 Markengesetz. Wenn nicht, dann immer. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Exklusiv Produkte weiter verkaufen ja ich habs gelesen. aber ich verstehe es nicht in punkto auf meinen 2. post. also mit produkten die nur in einem standort außerhalb der eu vertrieben werden, obwohl es die kette auch innerhalb gibt, dann darf man den artikel also NICHT in der eu verkaufen, da sie ja noch in eu geschützt sind oder? |
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| AW: Exklusiv Produkte weiter verkaufen Grundsatz: Der Inhaber der Marke entscheidet, in welchem Land er die Markenartikel wann "in den Verkehr bringen", also verkaufen oder verschenken möchte oder verleasen (wie bei Autos üblich). Ausnahme: Hat der Inhaber das mit einem seiner Produkte in der EU (plus Island usw.) schon getan, dann gibt es kein zurück mehr für diese einzelne Produkt: Jedes Einzelstück, das der Inhaber in der EU in den Verkehr gebracht hat, kann der Käufer dann in der EU weiterverkaufen! Das ist die Aussage von § 24 Absatz 1. Nicht aber gilt das für ein Einzelstück, das außerhalb der EU in Verkehr gebracht worden ist vom Inhaber der Markenrechte. Der Rock, das Auto mit der Seriennummer "12345678", das der Markeninhaber in den USA in Verkehr gebracht hat, darf ohne Zustimmung des Markeninhabers nicht in der EU angeboten oder verkauft werden! Egal, wie viele Filialen der Markeninhaber in der EU hat oder in deinem Heimatland. Gruß aus Berlin, Gerd
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