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Eventname ab wann Schutzfähig

Dies ist eine Diskussion zu Eventname ab wann Schutzfähig innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 22.07.2011, 11:28
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Eventname ab wann Schutzfähig

Hallo,

folgende Situation, selbstverständlich anonymisiert:

A ist Schüler, 19 Jahre. Seine Schule ist das "Wirtschaftspolitische Gymnasium" in der Kreiß-Gasse. Dort befinden sich mehrere Schulen nebeneinander. A veranstaltet schon das vierte Event in Folge unter dem Namen "Kreiß-Gassen-Ball" bzw "Kreis-Gassen-Clubbing" und ist sehr erfolgreich damit.
Aus Sorge, dass ein Name bzw. Werk von anderen Schülern weitergeführt wird, ohne dass A einen Anteil dafür bekommt, will er sich nun den Begriff schützen lassen. Immerhin hat er die letzten drei Jahre damit vebracht etwas aufzubauen. Vor drei Jahren gab es noch überhaupt keinen erfolgreichen Schulball etc.

Nun ist die Frage: Kann sich A überhaupt "Kreis-Gassen-Events" oder "Kreis-Gassen-Clubbing" "Kreis-Gassen-Ball" überhaupt schützen? Das Ganze wäre ja beschreibend oder? Beschreibende Markenbezeichnungen sind nicht schutzfähig soweit ich weiß?
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