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Erlaubt unter einem neuen Namen zu verkaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Erlaubt unter einem neuen Namen zu verkaufen? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 04.08.2011, 17:10
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Erlaubt unter einem neuen Namen zu verkaufen?

Hallo,

ich habe mich gefragt, ob es erlaubt ist eine bekannte Getränkemarke X mit zB. einer Alkoholmarke Y zu mischen und diese dann unter einem neuen Namen zu verkaufen.
Muss deutlich werden, welche Getränkemarken verwendet wurden? Oder müssen lediglich die Inhaltsstoffe aufgeführt werden?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 00:45
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AW: Erlaubt unter einem neuen Namen zu verkaufen?

Zitat:
Zitat von miri92 Beitrag anzeigen
Muss deutlich werden, welche Getränkemarken verwendet wurden?
Im Gegenteil! Wenn das Markengetränk X in verändertem Zustand ( nämlich als Gemisch ) weiterverkauft wird, dann darf beim Weitervertrieb nicht mehr die Marke X benutzt werden ... Nur wenn die Original-Markenware in unverändertem Zustand weitervertrieben würde, § 24 MarkenG, wäre das Markenbenutzungsverbotsrecht des Markeninhabers erschöpft, § 24 MarkenG.

Markenrechtlich hätte der Markeninhaber keine Handhabe, wenn seine Marken-Flüssigkeiten in einer Mixtur gemischt angeboten würden, solange dieses Gesöff unter einer Eigenmarke vertrieben würde, und die "Original"-Marke dabei nicht genannt würde.

Zitat:
müssen lediglich die Inhaltsstoffe aufgeführt werden?
Die mit der Mixturen-Herstellung, der Kennzeichnung usw. verbundenen lebensmittelrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen Probleme dürften ziemlich kompliziert sein.

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