Dies ist eine Diskussion zu Eigenwerbung auf geschützten Markenprodukten zulässig? innerhalb des Forums Markenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Eigenwerbung auf geschützten Markenprodukten zulässig? als Giveaways für Messen und Ausstellungen sollen süsse Werbemittel bereitgestellt werden. Folgendes ist geplant: A) Schokoladentäfelchen eines bekannten Herstellers sollen mit einer Banderole mit Werbeaufdruck umhüllt werden. Das Originalprodukt bleibt dadurch uverändert. Derartige Umhüllungen mit Banderolen werden in der Werbemittelbranche oft angeboten. B) Auf Fruchtgummi-Tütchen eines bekannten Herstellers sollen wiederablösbare Etiketten mit einen werblichen Text aufgeklebt werden, z.B. "Überreicht von Firma xxx". Das Etikett wird an einer unbedrucken transparenten Stelle des Tütchens aufgeklebt und verdeckt weder das Logo, den Markennamen und die weiteren Texte des Originalprodukts. Die Frage ist: Verstossen A) oder B) gegen das Markenschutzrecht? bzw. Ist für die Anbringung der Eigenwerbung an einem Markenprodukt die Genehmigung des Herstellers erforderlich? Für Eure Beiträge vielen Dank! Euer Pinnochio |
| |||
| AW: Eigenwerbung auf geschützten Markenprodukten zulässig? Zitat:
Zitat:
Ich halte es übrigens auch für zulässig, den Markennamen zu überdecken - analog beim Firmenwagen darf ich ja auch den Mercedes-Stern abschrauben und durch das Firmenlogo ersetzen... Die Marken- und Geschmacksmusterrechte dürften in den beschriebenen Fällen "erschöpft" sein. Da es aber um Geld geht, schadet es nichts, ein paar - steuerlich absetzbare - Euro für einen Fachanwalt für Markenrecht zu investieren. Der kann einem diese Fragen mit der nötigen Kompetenz und Sicherheit aus dem Stegreif beantworten, das wird nicht sonderlich teuer werden. Und dann ist man auf der sicheren Seite.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
| |||
| AW: Eigenwerbung auf geschützten Markenprodukten zulässig? Danke für Deine Einschätzung! Der Vergleich mit dem Mercedes-Stern hat mir klargemacht, dass man auf seinem eigenen Auto auch seine Firmenwerbung anbringen kann, ohne den Hersteller des Autos um Erlaubnis fragen zu müssen. In einem bin ich mir aber noch unsicher: Ein Auto mit Werbeaufdruck ist doch was anderes wie 5000 Fruchtgummi-Tütchen, die ich mit meiner Eigenwerbung als Werbemittel verschenken möchte. Oder liege ich da falsch? Dein Hinweis mit dem Fachanwalt für Markenrecht werde ich beherzigen. Nochmals vielen Dank! Pinnochio |
| |||
| AW: Eigenwerbung auf geschützten Markenprodukten zulässig? Ich wüsste nicht warum.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| markenschutz, produktschutz |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Eigenwerbung als Flyer mit dem Warenversand | Internetrecht | 12.07.2011 19:06 |
| Freewear mit Geschützten inhalt | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.02.2011 12:46 |
| Verwendung von geschützten Bildern | Urheberrecht | 19.04.2010 22:32 |
| Richtig absichern beim Onlineverkauf von Markenprodukten | Markenrecht | 08.02.2010 17:45 |
| Richtig absichern bei Markenprodukten | Internetrecht | 08.02.2010 17:40 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios