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Domainregistrierung: Ältere Rechte oder Markeninhaber?

Dies ist eine Diskussion zu Domainregistrierung: Ältere Rechte oder Markeninhaber? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 18.09.2010, 14:28
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Domainregistrierung: Ältere Rechte oder Markeninhaber?

Einen schönen Samstag wünsche ich mal in die Runde!

Angenommen, ein Unternehmer A betreibe unter einer eigenen Marke ein Ladengeschäft. Diese Marke sei als Wortbildmarke in 3 Klassen beim DPMA eingetragen und bewilligt.

Ein Unternehmer B könnte sich eine Internetadresse (Domain oder Domäne) bereits im Vorfeld registriert haben. Unter dieser Adresse betriebe er einen Onlineshop in einem Bereich, der nicht mit den 3 Klassen des Markeninhabers/Unternehmers A abgedeckt wäre.

Könnte nun A von B die Herausgabe der strittigen Domäne erzwingen, oder gelten die Rechte von B als dem "älteren Nutzer", obgleich B keine Marke vorweisen könnte?

Um das Szenario weiter einzuschränken: Die Marke enthielte keine Eigennamen, weder A noch B hätten mit dem Begriff der Marke zu tun (Wortmalerei, zusammengesetztes Wort, allgemeiner Begriff).


Ich freue mich auf Anregungen und Hinweise!
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domain, domäne, internetadresse, markenanmeldung, wortbildmarke

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