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Domainrecht Abmahnung

Dies ist eine Diskussion zu Domainrecht Abmahnung innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 14.01.2009, 01:33
Boardneuling
 
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Exclamation Domainrecht Abmahnung

Angenommen es ergibt sich folgender Fall:

Person A registriert vor ca. 9 Jahren eine Internetdomain xyz.de. Der Domainname ist zu dieser Zeit nirgendwo als Marke angemeldet und auch nirgendwo als solcher bekannt.

Nun meldet eine Firma B vor 3 Monaten das Wort xyz als Marke an und sendet der Person A eine Abmahnung in 4-stelliger Euro-Höhe wegen Marken -und Namensverletzung ohne vorherige Kontaktaufnahme.

Person A hat zu keiner Zeit die Domain in gewerblicher Weise verwendet, sondern sie ist seit ca. 6 Jahren nur noch geparkt und mit keinem Inhalt versehen.

Nun meine Frage:
Ist dieses Vorgehen rechtens? Hat Person A die Abmahngebühren zu tragen? Hat Person A vielleicht sogar Anspruch auf die Domain xyz.de nach dem Prinzip First-Come-First-Serve?

Wie kann sich nun Person A verhalten, wenn er keinerlei finanzielle Mittel hat, einen Rechtsstreit zu begehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.01.2009, 17:22
V.I.P.
 
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AW: Domainrecht Abmahnung

Zitat:
Zitat von Hamburger82
Wie kann sich nun Person A verhalten, wenn er keinerlei finanzielle Mittel hat, einen Rechtsstreit zu begehen?
(Fast) Kein Problem: er könnte im Markenrechts-Streitfall einfach gemäß § 142 MarkenG Streitwertbegünstigung beantragen ( jedoch wurde meines Wissens in den zurückliegenden 13 Jahren noch NIEMALS von irgendeinem Gericht jemals einem Antrag auf Streitwertbegünstigung entsprochen.)

Ansonsten könnte A einfach Prozeßkostenhilfe beantragen, um sich gegen ungerechtfertigte(?) Forderungen zur Wehr setzen zu können.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 23:39
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Domainrecht Abmahnung

Wenn bereits eine Abmahnung über einen Rechtsanwalt vorliegt, dann sich von einen guten Markenrechtler informieren lassen wie die Aussichten sind. Sihe Google Internetrecht oder Domainrecht.

Bei Aussicht auf Erfolg wird PKH genehmigt. Hat es keine aussicht auf Erfolg dann musst du eine kleine Beratungsgebühr an den RA bezahlen, oder er verzichtet darauf. Das ist Verhandlungssache.

Denke dass du Vorrechte hast, da du kein Wettbewerber zu Ihm bist. Der Markenschutz betrifft nur sein Branchengebiet.

Natürlich ist es auch unfair eine gute Domain nutzlos auf sich zu registrieren. So wird das Internet und aktive, die etwas daraus machen blokiert, so wie hier.

Kannst Ihn auch die Domain zu einem fairen Preis zum Kauf anbieten.
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