Dies ist eine Diskussion zu Domain und Marke innerhalb des Forums Markenrecht
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| Domain und Marke ich habe mal eine informative Frage? Man stelle sich vor jemand hat einen Markennamen registriert..zum beispiel xyz (als wortmarke)und hat eine homepage die da lautet blabla-xyz.de,jetzt geht jemand anders hin und meldet eine domain an die da lauten könnte blabla-xyz.org,aber letzterer meldet nur die domain an und benutzt sie nciht im netz,also keine homepage und auch keine email mit dieser kennung.Inwiefern verstösst er damit gegen das markenrecht wobei wichtig sein könnte das die marke nciht auf BLABLA-xyz läuft sondern nur auf XYZ. Das würde mich tatsächlich interessieren |
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| AW: Domain und Marke Das Markenrecht verbietet eine Benutzung "der Marke im geschäftlichen Verkehr" laut § 14, über nicht genutzte Sedimente im weltweiten Gewebe steht da nichts. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Domain und Marke Die Frage kann ja nur auf einen Herausgabeanspruch des Domainnamens bedeuten. Einen solchen hat jeder Berechtigte gegen einen Nichtberechtigten, wobei es durchaus sein kann, dass es mehrere Berechtigte gibt; dann gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dem Herausgabeanspruch entgegenstehen könnte die Tatsache, dass die Domainendung auf .org lautet und dass ein Zusatz "blabla" vorhanden ist. Hier bleibt zu klären, welcher Art dieser Zusatz ist und ob sich immer noch eine Verwechslungsgefahr ergibt, der durchschnittliche Internetnutzer unter dieser Adresse also das Angebot von XYZ erwartet oder nicht. Dass der Markeninhaber selber diese Kombination verwendet und diese somit bekannt ist, spricht für eine Verwechslungsgefahr. Daneben stellt sich die Frage der Bewertung der mittlerweile für jeden verfügbaren Domainendung .org. Dass diese auch durch in Deutschland tätige Unternehmen regulär genutzt werden kann, dürfte für eine eine Nichtberechtigung des anderen sprechen. Ob die Domain dagegen im geschäftlichen Verkehr genutzt wird (heute mal in schwarz), ist dagegen irrelevant für einen etwaigen Herausgabeanspruch. |
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| AW: Domain und Marke Penible Poster wie Lichtboxer würden nach Lichtboxers Antwort antworten: "Der Ursprungsposter hatte nicht nach einem Herausgabeanspruch gefragt, sondern: "Inwiefern verstösst er damit gegen das markenrecht"!" Aber wir sind ja nicht so. ![]() Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Domain und Marke Nur weil Du keine Ahnung vom Thema hast, musst Du wieder persönlich werden? Das Recht eines Markeninhabers, einen Domainnamen zu führen, ist durchaus eine markenrechtliche Frage, dementsprechend also auch ein etwaiger entsprechender Herausgabeanspruch. |
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