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darf jeder Namen geschützt werden?

Dies ist eine Diskussion zu darf jeder Namen geschützt werden? innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 28.02.2009, 16:40
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darf jeder Namen geschützt werden?

es geht speziell um das Wort "Hardcore". In diesem Fall hat es nichts mit Porno zu tun,sondern steht für eine Musikrichtung.
Darf dieses Wort geschützt werden. Ich kann hier nur mit gefährlichem Halbwissen trumpfen und dieses sagt mir,das alle Worte aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht geschützt werden können bzw dürfen.
Wenn mir dieses jemand bestätigen könnte wäre das schön.
Danke

Geändert von traazom (28.02.2009 um 21:08 Uhr). Grund: rechtschreibfehler
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Alt 01.03.2009, 02:09
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AW: darf jeder Namen geschützt werden?

Zitat:
Zitat von traazom
es geht speziell um das Wort "Hardcore". In diesem Fall hat es nichts mit Porno zu tun,sondern steht für eine Musikrichtung.
Darf dieses Wort geschützt werden.
Offenbar verdient die Markenprüfungs-Stelle des Marken- und Patentamts ihren Namen nicht so recht, wenn sogar Anmeldungen wie etwa des Wortzeichens

"Hardcore ****ers"

für Waren und Dienstleistungen wie u.a. "Betrieb von Nachtklubs; Betrieb von Vergnügungsparks; Gummibekleidung; Betrieb von Kindergärten; Priesterbekleidung; Bischofsmützen ( = Mitren ); Radfahrerbekleidung ins Markenregister eingetragen (und damit geschützt) wurden ( Nr. 30261117 : Anmeldung am 13.12.2002, Eintragung am 09.05.2003 )

Zuvor war die am 18.06.2002 erfolgte Anmeldung von "Hardcore ****ers" ( Nr. 30229763 ) am 20.11.2002 als "nicht eintragbar" zurückgewiesen worden. ( Weshalb, ist leider nicht mehr in Erfahrung zu bringen, da "die Akte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurde". )

Es sind knapp 40 Eintragungen von Marken erfolgt, die (ganz oder teilweise) aus dem Wort "Hardcore" bestehen.

Zitat:
Ich kann hier nur mit gefährlichem Halbwissen trumpfen und dieses sagt mir,das alle Worte aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht geschützt werden können bzw dürfen.
Das ist sooo nur halbrichtig, wie Du ganz richtig ahnst.

Umgekehrt nützt das versierteste Fachwissen der Markenprüfungsstelle ersichtlich nicht, die Öffentlichkeit davor zu bewahren, daß Anmelder höchst dubioser Marken sich mit einem ihnen erteilten "amtlichen" Schutz brüsten können, der ihnen überhaupt nicht zustünde!

( Die Eintragung der Marke "Hardcore ****ers" ist nämlich im Mai 2006 wieder gelöscht worden, wegen "Eintragung entgegen gesetzlicher Eintragungs-Hindernisse" ).

Zitat:
Wenn mir dieses jemand bestätigen könnte wäre das schön.
Deine Ansicht zur Nichteintragbarkeit einer eingetragenen Marke bestätigt Dir vielleicht keine 3 Jahre nach der Eintragung das Markenamt.

Wenn Du nämlich der Ansicht bist, eine Markeneintragung sei eigentlich entgegen gesetzlicher Eintragungshindernisse ( das Marke betreffend, nicht etwa wegen des Bestehens "besserer" = älterer Rechte Dritter ) erfolgt und daher wieder zu löschen, dann darfst Du ( wie jedermann ) beim Markenamt die Markenlöschung beantragen. Allerdings auf eigene Kosten - die kannst Du vom Anmelder der gesetzwidrig eingetragenen Marke nur dann ersetzt verlangen, wenn die Markenlöschung wegen des Löschungsgrunds "Bösgläubigkeit bei der Anmeldung" beantragt und bewilligt worden sein sollte.

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