Dies ist eine Diskussion zu bildvorlage innerhalb des Forums Markenrecht
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| bildvorlage wie wäre folgender fiktiver sachverhalt zu bewerten: eine person A bemalt einer freundin gratis im kinderzimmer die wände mit motiven, die ein hersteller in ähnlicher art und weise als wandaufkleber anbietet. dies erfolgt ohne bezahlung. später macht a sich selbständig, möchte fotos der privaten gefälligkeit auf der homepage zeigen. ist dies bedenklich? oder ist ein hinweis bei den fotos sinnvoll/unnütz, dass diese wandgestaltung privat erfolgte? und andere variante: maler gestaltet gewerblich kinderzimmerwände auf kundenwunsch mit motiven von spielzeugfirmen (prinzessin xy etc) oder mit auszügen aus berühmten gemälden. dies erfolgt ja für den endabnehmer und es gibt keinen weiterverkauf. ist dies somit problemlos? oder ist die gewerbliche anfertigung schon verboten? nochmal vielen dank, freeda |
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