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Bildmarke schützen (Klassifikation), Domain einfordern

Dies ist eine Diskussion zu Bildmarke schützen (Klassifikation), Domain einfordern innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 26.01.2009, 10:12
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Bildmarke schützen (Klassifikation), Domain einfordern

Morgen,

angenommen jemand schützt eine Bildmarke um einen allgemeinen Begriff standardmässig in 3 ausgewählten Klassen, kann er dann eine alte Domain einfordern die diesen Begriff innehält? Vorausgesetzt der Begriff wäre vorher nicht einer Form oder anderen Klassen geschützt, könnte der Domaininhaber eventuell auch einfach nachträglich eine Bildmarke in einer anderen Klasse schützen und somit das Recht an der Domain zu behalten? Oder hätte die zuerst angemeldete Marke dann Vorrang?

Wenn ich es richtig verstanden habe ist eine globale Klassifikation einer Marke nur Behörden bzw. Institutionen vorbehalten, richtig?

Schönen Dank!

Geändert von flaypass (26.01.2009 um 14:22 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 18:04
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AW: Bildmarke schützen (Klassifikation), Domain einfordern

Zitat:
Zitat von flaypass
angenommen jemand schützt eine Bildmarke um einen allgemeinen Begriff standardmässig in 3 ausgewählten Klassen, kann er dann eine alte Domain einfordern die diesen Begriff innehält?
Ungefähr nein.

Grundsätzlich besteht ein Schutz auch nur für die konkret eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Die Einteilung der Waren- und Dienstleistungen in Klassen hat nur Bedeutung für die Gebühren-Berechnung, weniger für den Schutzumfang der Marke. Der Nachahmungsschutz richtet sich gegen "ähnliche" Waren/Dienstleistungen, unabhängig davon, in welche (Gebühren-)Klasse diese eingeteilt sind; umgekehrt erstreckt sich der Ähnlichkeitsschutz nicht automatisch auf alle Waren derselben Gebührenklasse.

Zitat:
Zitat von flaypass
könnte eventuell auch einfach nachträglich eine Bildmarke in einer anderen Klasse [angemeldet] werden
Es dürfte sogar eine Anmeldung für DIESELBEN Waren/Dienstleistungen erfolgen, und erst recht für Waren/Dienstleistungen aus DERSELBEN Warenklasse - es bestünde sogar (zunächst) ein Rechtsanspruch auf Eintragung der jüngeren Marke. Denn das Bestehen evtl. älterer Rechte wird im Eintragungsverfahren nicht geprüft.

Zitat:
hätte die zuerst angemeldete Marke dann Vorrang?
Ja. Falls Rechte aus eingetragenen Marken miteinander kollidieren, dann hat die zuerst ANGEMELDETE Marke Vorrang. Wenn Rechte aus der Verwendung einer geschäftlichen Bezeichnung geltend gemacht werden, zählt der Tag, ab dem (nachweislich) Verkehrsgeltung erlangt wurde. Bei "griffigen" Unternehmens-Bezeichnungen wäre dies der Tag der Aufnahme des Geschäftstätigkeit unter der fraglichen Unternehmensbezeichnung.

Zitat:
Zitat von flaypass
Wenn ich es richtig verstanden habe ist eine globale Klassifikation einer Marke nur Behörden bzw. Institutionen vorbehalten, richtig?
Nein; auch Privatpersonen dürfen ein Markenzeichen umfassend anmelden, für ALLE erdenklichen Waren-/Dienstleistungen, für ALLE in Frage kommenden Gebiete der Welt.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 18:36
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AW: Bildmarke schützen (Klassifikation), Domain einfordern

Super, vielen Dank für die ausführliche Anwort! Sehr hilfreich!
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