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Bild-/Wortmarke und Domainrecht

Dies ist eine Diskussion zu Bild-/Wortmarke und Domainrecht innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 27.12.2011, 02:33
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Bild-/Wortmarke und Domainrecht

Hallo Forengemeinde,

mal angenommen es gibt eine Firma "Bild2Wort", welche eine Bild-/Wortmarke eingetragen hat und das Wort darin lautet (wie ihr Name) "Bild2Wort". Der Begriff ist der Allgemeinheit nicht geläufig, schließlich ist "Bild2Wort" recht abstrakt. Die Firma Bild2Wort betreibt auch eine Internetseite bild2wort.de auf der sie Dienstleistungen anbietet.

Die Firma Bild2Wort findet heraus, dass von privat (ohne gewerbliche Absichten) eine Internetseite bild2wort.org betrieben wird, welche allerdings keine Inhalte außer einem Impressum und einer Weiterleitung zu einer anderen Seite vorweisen kann. Bei gängigen Suchmaschinenenanbietern wird die Seite bild2wort.org jedoch stehts vor bild2wort.de gelistet.

Welche Möglichkeiten hat die Firma Bild2Wort die Internetdomain bild2wort.org auf Rechtswegen von der Privatperson einzufordern?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 00:47
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AW: Bild-/Wortmarke und Domainrecht

Zitat:
Zitat von suchend Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten hat die Firma Bild2Wort die Internetdomain bild2wort.org auf Rechtswegen von der Privatperson einzufordern?
Genügt denn eine Löschung der Domain nicht?

Wie man die beantragt, ist ja leicht herauszufinden. Eine Übertragung ist schon schwieriger.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 12:48
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AW: Bild-/Wortmarke und Domainrecht

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Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Genügt denn eine Löschung der Domain nicht?
Danke für die Antwort. In diesem Beispielfall möchte die Privatperson die Domain nicht hergeben oder löschen lassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 12:07
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AW: Bild-/Wortmarke und Domainrecht

Zitat:
Zitat von suchend Beitrag anzeigen
von privat wird (ohne gewerbliche Absichten) eine Internetseite bild2wort.org betrieben, welche allerdings keine Inhalte außer einem Impressum und einer Weiterleitung zu einer anderen Seite vorweisen kann.
Was wird unter der anderen Seite angeboten?

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat die Firma Bild2Wort die Internetdomain bild2wort.org auf Rechtswegen von der Privatperson einzufordern?
Eher keine.

Zitat:
Auf die Firma [ist] eine Bild-/Wortmarke eingetragen, [ein] Wort darin lautet "Bild2Wort".
Für welche Waren/Dienstleistungen ist die Marke eingetragen?

Gibt es denn eine Ähnlichkeit dem Gesamteindruck nach zwischen dem konkret eingetragenen (Bild-)Markenzeichen und der Domainbezeichnung "bild2wort.org", sowie eine Ähnlichkeit zwischen den für die Marke eingetragenen Waren/Dienstleistungen und denjenigen Waren/Dienstleistungen, für welche "bild2wort.org" im geschäftlichen Verkehr benutzt wird, sodaß wegen dieser Ähnlichkeit für die angesprochenen Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslungen besteht?

---> Auf die Eintragung des Bildzeichens als Marke ( für Waren/Dienstleistungen A,B,C, ... ) wird ein Verbotsrecht nicht gestützt werden können, den Betrieb einer "leeren" Homepage mit Privat-Impressum und Weiterleitung zu einer anderen Seite zukünftig nicht mehr ungefragt unter der Domainbezeichnung "bild2wort.org" vorzunehmen.

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