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Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen

Dies ist eine Diskussion zu Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 14:34
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Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen

Hallo zusammen,

ist es richtig, dass Markennamen wirklich nur innerhalb ihrer Klasse geschützt sind?

Als fiktives Beispiel: Wenn ich ein Webdesign-Unternehmen gründen würde, könnte ich dieses dann (nur als grobes Beispiel) "Mercedes Webdesign" nennen?

Angenommen ich würde eine derartige Marke anmelden, womit müsste ich rechnen? Ich würde damit rechnen, dass ein großes Unternehmen seinen Markennamen nur ungern in anderen Klassen mitgenutzt sieht. Was sind eure Einschätzungen?

Viele Grüße
Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 16:27
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AW: Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen

GMV §7,b: "Marken, die keine Unterscheidungskraft haben sind von der Markenanmeldung ausgeschlossen." Da du Webdesign anhängst schließt dies das generell noch nicht aus aber :

GMV §7,g: "Marken, die geeignet sind, das Publikum zum Beispiel über
die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft
der Ware oder Dienstleistung zu täuschen sind von der Markenanmeldung ausgeschlossen."

Es wäre in deinem theoretischen Fall also nicht möglich eine Marke anzumelden, da sie so eine Art "Qualtität" verspricht die sie nicht hält.
Hoffe ich konnte helfen

------------------------------------------------------------------------
Alle Angaben ohne Gewähr
MfG Davidini5

THUMPS UP :P
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 17:19
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AW: Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen

Zitat:
Zitat von Freealism Beitrag anzeigen
ist es richtig, dass Markennamen wirklich nur innerhalb ihrer Klasse geschützt sind?
Das stimmt im Sinne des Schutzrechtes, die Markennamen gelten nur in den Klassen, wo sie geschützt sind. Und das, was davidini5 schrieb, deckt das auch vollständig ab.

Grenzfälle sind aber immer denkbar. So könnte man z.B. in Bitburg bei den "Bitburger IT-Service" gründen, wenn die gleichnamige Brauerei das nicht hat schützen lassen. Es ist in Bitburg und eine Assoziation zum Bier sehe ich erst mal nicht.

Dennoch könnte die Rechtsabteilung der Brauerei Ärger machen. Ein primäres Problem, wenn jemand in einen womöglich langen und teuren Rechtsstreit mit einem großen Unternehmen gerät. Das bremst. Vorherige freundliche Anfragen werden wahrscheinlich aus Prinzip geblockt. Sie sehen es ungern - richtig vermutet.

Die Verwendung eines "großen" Markennamens birgt also wahrscheinlich immer Risiken.

Ob Herr Schöfferhofer seinen Getränkemarkt "Schöfferhofers Getränkemarkt" nennen darf? Spannende Frage!

Auch bei scheinbar unstrittigen Markennamen ist ein fachkundiger Anwalt ratsam bei der Anmeldung. Die Zahl der möglichen Angriffspunkte ist potentiell groß und der mögliche Schaden fürs Unternehmen auch.
__________________
Meine Beiträge sind laienjuristische und persönliche Meinung - kein juristischer Rat.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2012, 15:30
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AW: Bestehenden Markennamen in anderer Klasse nutzen

Zitat:
Zitat von Freealism Beitrag anzeigen
ist es richtig, dass Markennamen wirklich nur innerhalb ihrer Klasse geschützt sind?
Nein:

Der Schutz "normaler" Marken ist nicht durch die Klassen beschränkt, sondern er reicht bis an die Grenze einer "Verwechslungsgefahr" wegen ( zu hoher ) Ähnlichkeiten von Markenzeichen und Waren/Dienstleistungen. Ungefähr läßt sich sagen: Waren/Dienstleistungen aus unterschiedlichen Klassen sind einander in der Regel so unähnlich, daß insgesamt keine Verwechslungsgefahr angenommen werden kann.

Der Schutz "bekannter" Marken dagegen reicht sogar über die Grenzen einer Verwechslungsgefahr hinaus: auch für ( im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr ) unähnliche Waren/Dienstleistungen dürfen markenzeichenähnliche Kennzeichen nicht benutzt werden, soweit damit ungerechtfertigt in unlauterer Weise Bekanntheit und Wertschätzung ausgebeutet/geschädigt würden.


Zitat:
Wenn ich ein Webdesign-Unternehmen gründen würde, könnte ich dieses dann "Mercedes Webdesign" nennen?
Hier würde nicht nur ein ähnliches, sondern sogar ein einem Markenzeichen identisches Zeichen benutzt; es würde sich sogar nicht bloß um ein "im Inland bekanntes", sondern sogar weltberühmtes Markenzeichen handeln, darüberhinaus um eines mit allerhöchster Wertschätzung. In einem solchen Fall wäre auch bei hoher Unähnlichkeit zwischen den eingetragenen/geschützten Waren und der unter dem Nachahmer-Zeichen ( "Mercedes Webdesign" ) angebotenen Dienstleistung noch an eine unzulässige Ausnutzung von Bekanntheit/Wertschätzung der Mercedes-Marke zu denken.

Zitat:
Es wäre in deinem theoretischen Fall also nicht möglich eine Marke anzumelden, da sie so eine Art "Qualtität" verspricht die sie nicht hält.
Das Markenzeichen "Mercedes Webdesign" wäre nicht wegen Irreführung über Art, Beschaffenheit oder geographische Herkunft von der Eintragung ausgeschlossen. Denn dieses Zeichen enthält keine Angaben über die Dienstleistungs-Beschaffenheit oder deren geographische Herkunft, dagegen eine korrekte Angabe über die Dienstleistungsart ( "Webdesign" ).

Zitat:
So könnte man z.B. in Bitburg bei den "Bitburger IT-Service" gründen, wenn die gleichnamige Brauerei das nicht hat schützen lassen.
Zu bedenken ist, daß Zeichen, die ausschließlich aus geographischen Herkunftsangaben bestehen, gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen sind.

Zitat:
Ob Herr Schöfferhofer seinen Getränkemarkt "Schöfferhofers Getränkemarkt" nennen darf?
Das hängt davon ab, wie "anständig" er sich bei der Benutzung seines Namens von der bekannten Marke fernhält:

§ 23 Absatz 1 MarkenG
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr dessen Namen oder Anschrift zu benutzen, ... sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Getränkemarkt Schöfferhofer : korrekt, erlaubt.

Getränkemarkt Schöfferhofer : unanständig-marktschreierisches Hervorheben eines markenübereinstimmenden Bestandteils der Firmenbezeichnung

Schöfferhofers Getränkemarkt: Ausgerechnet eine Namensform zu wählen, die identisch ( Schöfferhofers ) ist mit einem Biermarken-Wortbestandteil, könnte vielleicht den guten Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe zuwiderlaufen.

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