Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet?

Dies ist eine Diskussion zu Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet? innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2011, 10:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 27
Keine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, onleine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet?

Guten Tag.

Mal angenommen, jemand möchte seine Geschäftsidee markenrechtlich schützen lassen. Er hat für diese Idee einen bestimmten Begriff "entwickelt". Dieser Begriff ist z.B. ein mehr oder weniger bekannter Ausdruck einer anderen Sprache.
Nun unterscheidet sich der Begriff (welcher wie gesagt als ganz normales Wort in einer anderen Sprache existiert) nur in einem Buchstaben von einer bereits im Internet angebotenen Dienstleistung, welche allerdings im Grunde nichts mit der eigenen Geschäftsidee gemeinsam hat.

Beispiel: Es gibt bereits das Kunstwort "Taatsu" worüber im Internet eine Möglichkeit für beispielsweise Telefonkonferenzen existiert und jemand möchte sich das (in einer fremden Sprache) real existierende Wort "Tattsu" schützen lassen, welches z.B. für eine bestimmte Art und Weise einer Aktenablage steht.

Könnte es hierbei Schwierigkeiten geben?

Vielen Dank im Voraus.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 13:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet?

Lesematerial und Rechtsgrundlage wäre zunächst das Markenrecht, hier insbesondere § 15.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 03:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet?

Zitat:
Zitat von onleine Beitrag anzeigen
Mal angenommen, jemand möchte seine Geschäftsidee markenrechtlich schützen lassen.
Das funktioniert nicht. Jeder andere darf die "Idee" kopieren und die gleichen Dienstleistungen anbieten.

Zitat:
Er hat für diese Idee einen bestimmten Begriff "entwickelt".
Sofern die eigenen Dienstleistungen unter einem "eigenen" Markenzeichen angeboten werden sollen, dann kann (nur) am Gebrauch dieses Markenzeichens ein kennzeichenrechtlicher Schutz erlangt werden.

Von der Eintragung als Marke ausgeschlossen wäre ein Zeichen nur insoweit, als es aus einer die Waren/Dienstleistungen beschreibenden Angabe bestünde. Zulässig wäre dagegen ein Zeichen, das einer die eingetragenen Waren/Dienstleistungen beschreibenden Angabe nur ähnlich ist:

Für die Waren "Brot" könnte als Marke z.B. das Wortzeichen "Brrot" oder "Broot" oder "Erot" eingetragen werden. Allerdings ist wegen der großen Nähe zu einer beschreibenden Angabe der Schutzbereich nur äußerst gering. Insbesondere könnte aus einer Brot-Marke "Broot" nicht die Benutzung der Angabe "Brot" im Zusammenhang mit Backwaren untersagt werden.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geschäftskonzept schützen lassen Markenrecht 20.06.2010 02:16
Röntgenstrahlen: Wie lassen sich gesunde Zellen schützen? Nachrichten: Wissenschaft 08.10.2009 15:00
Firmenlogo urheberrechtlich schützen lassen Urheberrecht 08.02.2009 00:46
Logo schützen lassen. Internetrecht 02.02.2007 14:34
Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251 Zivilrecht - Hausarbeiten 24.08.2006 22:22





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN