Dies ist eine Diskussion zu Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet? innerhalb des Forums Markenrecht
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| Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet? Mal angenommen, jemand möchte seine Geschäftsidee markenrechtlich schützen lassen. Er hat für diese Idee einen bestimmten Begriff "entwickelt". Dieser Begriff ist z.B. ein mehr oder weniger bekannter Ausdruck einer anderen Sprache. Nun unterscheidet sich der Begriff (welcher wie gesagt als ganz normales Wort in einer anderen Sprache existiert) nur in einem Buchstaben von einer bereits im Internet angebotenen Dienstleistung, welche allerdings im Grunde nichts mit der eigenen Geschäftsidee gemeinsam hat. Beispiel: Es gibt bereits das Kunstwort "Taatsu" worüber im Internet eine Möglichkeit für beispielsweise Telefonkonferenzen existiert und jemand möchte sich das (in einer fremden Sprache) real existierende Wort "Tattsu" schützen lassen, welches z.B. für eine bestimmte Art und Weise einer Aktenablage steht. Könnte es hierbei Schwierigkeiten geben? Vielen Dank im Voraus. |
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| AW: Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet? Lesematerial und Rechtsgrundlage wäre zunächst das Markenrecht, hier insbesondere § 15. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Begriff schützen lassen, welcher sich nur in einem Buchstaben unterscheidet? Zitat:
Zitat:
Von der Eintragung als Marke ausgeschlossen wäre ein Zeichen nur insoweit, als es aus einer die Waren/Dienstleistungen beschreibenden Angabe bestünde. Zulässig wäre dagegen ein Zeichen, das einer die eingetragenen Waren/Dienstleistungen beschreibenden Angabe nur ähnlich ist: Für die Waren "Brot" könnte als Marke z.B. das Wortzeichen "Brrot" oder "Broot" oder "Erot" eingetragen werden. Allerdings ist wegen der großen Nähe zu einer beschreibenden Angabe der Schutzbereich nur äußerst gering. Insbesondere könnte aus einer Brot-Marke "Broot" nicht die Benutzung der Angabe "Brot" im Zusammenhang mit Backwaren untersagt werden. 11 |
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