Dies ist eine Diskussion zu Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? innerhalb des Forums Markenrecht
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| (eine bestellung auf der offiziellen hompage des konzerns B von deutschland aus ist aber möglich). wie könnte sich händler A die erlaubnis des Konzerns B einholen? Wer könnte denn hier beraten? |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Zitat:
kosmetikzeugs bzw. bestimmte inhaltstoffe müssen vorher auf unbedenklichkeit geprüft werden. das läuft über irgendwelche bundesämter und ist (je nach inhaltstoffen) vermutlich ein riesenakt und furchtbar teuer mit aufwändigen studien und so... Zitat:
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Zitat:
"§ 24 Erschöpfung (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist." Dies gilt aber nur, wenn der zu verkaufende einzelne Artikel (nicht die Art von Artikeln) schon in Verkehr gebracht worden war in der EU vom Rechteinhaber. Kauft man also in Island oder Italien einen bestimmten Flakon der Marke "Superriechgut" (z. B. die Produktionsnummer 123.456 dieser Marke), und der Markeninhaber hat diese einzelne Flasche selber in Island oder Italien in Verkehr gebracht oder dies gestattet, dann darf man diese einzelne Flasche auch in Deutschland vertreiben. (Ausnahmen stehen in Absatz 2 § 24 oben.) Nicht aber, wenn er Rechte-Inhaber diese Flasche in Peru auf den Markt gebracht hat! Oder sonstwo außerhalb der EU. Dann muss man den Markeninhaber fragen, ob man diese Flasche in D. vertreiben darf. Oder in der EU. Und in Island, Liechtenstein und Norwegen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Fragen? Händler A könnte sich um eine Generalvertretung bemühen, allerdings zieht man da natürlich Unternehmen mit entsprechender Vertriebsstruktur ganz eindeutig Privatleuten vor.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Zitat:
welchen sinn sollte es machen, irgendwo in der eu oder island im einzelhandel produkte zu kaufen und die hier weiter zu verkaufen? da dürfte wohl kaum ein blumenpott mit zu gewinnen sein. |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Brief schreiben? Fax schicken? E-Mail senden? Telefongespräch führen?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Zitat:
Es gibt Produkte, die kosten bei Händler A 100 Euro und bei Händler B 150 Euro. Der Importeur oder Hersteller gibt sie für 90 Euro ab. Da ist dann eine Menge "Musik" drin. Für 100 Euro kaufen, ein bißchen kompetente Beratung und Service drauflegen und für 140 Euro verkaufen. Ist für die Kunden ein attraktiveres Angebot als das des Händlers, der für 150 Euro mit Inkompetenz und ohne Service verkauft. Sowas gibt's doch gar nicht? Doch. An jeder dritten Straßenecke.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Befugnis zum Vertrieb von US-Produkten in Deutschland..? Zitat:
Der Sinn besteht darin, den deutschen Kundin(nen) gute Ware zu bieten. Der Zweck besteht darin, Gewinn zu erwirtschaften, um selber was von zu haben. Wenn der Zweck (Profit) nur dadurch zu erreichen ist, dass man § 24 Markengesetz umschifft, indem man Ware unerlaubt aus Schanghai einschifft, muss man deren Beschlagnahme gewärtigen, deren Verbrennung und weitere Folgen. § 24 MarkgenG Absatz 1 garantiert einem lediglich, dass man den BH oder den Chevrolet, den man in Island gekauft hat, in Deutschland wieder verkaufen kann, falls der Markeninhaber den Vertrieb dieses einen BHs oder Chevys in Island gestattet hatte, und man keinen Schindluder mit der Ware treibt, die durch § 24 MarkgenG Absatz 2 untersagt werden könnte. Gruß aus Berlin, Gerd
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