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Bandname

Dies ist eine Diskussion zu Bandname innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 22:12
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Bandname

Hallo,

Meine Frage:

Eine Band hat sich für einen Bandnamen entschieden.
Dieser Name ist ein erfundenes Wort eines Autoren.
Wenn zum beispiel eine Künstlergruppe (diese Gruppe malt beispielsweiße Bilder) sich ebenfalls für dieses Wort entschieden hat und sich den Namen schützen lassen hat (DPMA), kann diese Gruppe rechtliche Schritte gegen die Band einleiten?
Oder ist ein erfundenes Wort, welches auch im alltäglichen Sprachgebrauch verwedet wird, für alle "nutzbar"?

Ich bedanke mich schon mal im voraus!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2010, 22:48
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AW: Bandname

wenn das Wort als Marke geschützt wurde ist es nicht frei nutzbar. Denn dann wurde geprüft, dass es im Zusammenhang mit dem Markenanmelder bekannt ist.

Eventuell kommt eine Nutzung im anderen Kontext in Betracht, da sollte man sich aber genauestens absichern: Sonst kommen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderngen des Markeninhabers in Betracht.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 00:29
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AW: Bandname

Der Anmelder steht nicht mit der "erfindung" des Wortes zusammen!!
Also die die es angemeldet haben, sind nicht die Schöpfer dieses Wortes. Dieses Wort beschreibt einen Umstand in der Gesellschaft bzw. im Staat!

Solch ein Wort müsste doch frei verfügbar sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 12:03
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AW: Bandname

Zitat:
Zitat von Doppeldenk
Wort [ist als Marke ] beim (DPMA) [ auf eine Künstlergruppe ] eingetragen
Für welche Waren/Dienstleistungen ist dieses Wort als Marke eingetragen?

[quote] Eine Band [möchte unter diesem Wort als ihrem Namen] auftreten ( Musik vorführen? Bilder präsentieren? Malkurse geben? .... Postkarten verteilen? ... )

Zitat:
Kann diese Gruppe rechtliche Schritte gegen die Band einleiten?
Eher nein ( für welche Waren/Dienstleistungen ist die fragliche Bezeichnung denn als Marke überhaupt eingetragen? Für welche Waren/Dienstleistungen "benutzt" die Band das betreffende Zeichen "markenmäßig", d.h. zur Kennzeichnung von Waren/Dienstleistungen? Besteht Ähnlichkeit zwischen den eingetragenen Markenwaren/-dienstleistungen und den Waren/Dienstleistungen, für welche die Band das Zeichen markenmäßig (falls überhaupt) benutzt?

Zitat:
ist ein erfundenes Wort, welches auch im alltäglichen Sprachgebrauch verwedet wird, für alle "nutzbar"?
Ungefähr ja.

Das Wort könnte zwar als Marke eingetragen werden - allerdings nur für solche Waren/Dienstleistungen, die mit ihm ihm alltäglichen Sprachgebrauch nicht bezeichnet werden. Demententsprechend würde die Markeneintragung auch keine Handhabe bieten gegenüber einem "normalen" Gebrauch bzw. gegenüber einem Gebrauch (als Marke) für unverwechselbar unähnliche Waren/Dienstleistungen.

11
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  #5 (permalink)  
Alt 31.03.2010, 15:41
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AW: Bandname

Die Band spielt und repräsentiert sich unter dem Namen.

Die Gruppe von Künstlern presentiert ihre Bilder unter diesem Namen.

Der Name um den es geht, steht in keinster weiße zu einer Ware, sondern beschreibt einen Umstand in der Gesellschaft bzw. eines Staats.

Eingetrage Markenform: Wort-Bildmarke ( was genau heißt das?)
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  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 03:13
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AW: Bandname

Zitat:
Zitat von Defendant
wenn das Wort als Marke geschützt wurde ist es nicht frei nutzbar. Denn dann wurde geprüft, dass es im Zusammenhang mit dem Markenanmelder bekannt ist.
Dass überhaupt etwas geprüft wird, bevor ein Einspruch gegen die Eintragung einer Marke kommt, wäre mir neu.

Und die Bekanntheit spielt dabei erst recht keine Rolle, bei der Prüfung, denn bei entsprechender Bekanntheit erübrigte sich oft eine Eintragung beim Amt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 03:21
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AW: Bandname

Zitat:
Zitat von Doppeldenk
Die Band spielt und repräsentiert sich unter dem Namen.

Die Gruppe von Künstlern presentiert ihre Bilder unter diesem Namen.

Der Name um den es geht, steht in keinster weiße zu einer Ware, sondern beschreibt einen Umstand in der Gesellschaft bzw. eines Staats.

Eingetrage Markenform: Wort-Bildmarke ( was genau heißt das?)
Ein Auto heißt "Focus", eine Zeitschrift, ein Moped und noch so ein paar Waren. Was soll's?

Wenn einer davon aber das "F" in origineller Form und/oder Farbe in das "o" fließen und sich dies schützen lässt als Wort-Bild-Marke,

dann darf das Logo keiner der Konkurrenten sonst benutzen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 19:47
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AW: Bandname

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Dass überhaupt etwas geprüft wird, bevor ein Einspruch gegen die Eintragung einer Marke kommt, wäre mir neu.

Gruß aus Berlin, Gerd
Auch du lernst nie aus: Das DPMA lehnt ab und an die EINTRAGUNG von Marken ab, weil es die nicht für eintragungsfähig hält. Dem geht denknotwendig eine Prüfung voraus...
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 20:06
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AW: Bandname

Zitat:
Zitat von Defendant
Auch du lernst nie aus: Das DPMA lehnt ab und an die EINTRAGUNG von Marken ab, weil es die nicht für eintragungsfähig hält. Dem geht denknotwendig eine Prüfung voraus...
Danke. Was nicht eintragungsfähig, wird nicht eingetragen. Was gelernt.

Wird aber, - was meine eigentliche Frage war - geprüft, ob ein Dritter schon Marktgeltung erlangt hatte unter diesem Namen?

Man lernt nie aus: Nein, tippe ich mal.

Gruß aus Berlin, Gerd
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