Dies ist eine Diskussion zu Aussetzung der Überlassung/Zürckhaltung von Waren innerhalb des Forums Markenrecht
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| Aussetzung der Überlassung/Zürckhaltung von Waren Sohn von A war im Ausland für mehrere Monate stationiert und hat B ein Päckchen geschickt. Es waren 3 Düfte von je 20 ml verschiedener Hersteller und andere Ware erhalten. Die Post gab es an den Zoll weiter, wobei ein bestimmtes Parfüm zurückbehalten wurde und dieses Schreiben Aussetzung... lag im Päckchen. Darin heißt es auch, der Rechtsinhaber kann zwischen 2 Verfahren wählen (entweder Anordnung der Vernichtung oder zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung. B könne Widerspruch einlegen, wußte aber von dem Päckchen und dem Inhalt ja nichts, da es ja ein Geschenk vom Sohn sein sollte. Was passiert jetzt weiter?? Muß B sich jetzt noch dazu äußern oder wird der Vernichtung auch ohne weiteren Schriftverkehr zugestimmt oder muß B mit mehr rechnen?? |
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