Dies ist eine Diskussion zu Ausnutzung der Stellung eines Unternehmens innerhalb des Forums Markenrecht
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| Ausnutzung der Stellung eines Unternehmens vermutlich habe ich diesen Beitrag in den falschen Bereich gestellt. Verzeiht mir, wenn dem so ist. Ich habe folgendes Anliegen. Ein Aukionshaus A, welches über das Internet Personen anbietet Waren zur Versteigerung anzubieten, stellt dem Käufer (Höchstbietenden) der Ware verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung. Neben den in der Gegenwart gängigen Zahlungsmethoden wird weiterhin eine Zahlungsmethode angeboten, die ein Tochterunternehmen des Auktionshauses ist. Um diese Zahlungsmehthode anzubieten, muss der Verkäufer ein Konto bei diesem Tochterunternehmen des Auktionshauses eröffnen. Zwei Beispiele: -Bezahlung per Überweisung: Der Höchstbietende überweist das Geld auf das Konto des Verkäufers der Ware. -Um die Zahlungsmethode des Tochterunternehmens anbieten zu können, muss der Verkäufer ein Konto bei diesem Tochterunternehmen eröffnen. Allerdings, und hier stellt sich für mich die Frage, ob dies rechtens ist, ist der Verkäufer der Ware verpflichtet die Zahlungsmethode des Tochterunternehmens anzubieten. Das Auktionshaus A verpflichtet also alle Kunden ihrer Hauses auch bei ihrem Tochterunternehmen Kunde zu werden. (Genauer: Die Eröffnung des Kontos bei dem Tochterunternehmen ist erst auf Wunsch des Käufers zu eröffnen. Mann muss aber grundsätzlich angeben, dass man diese Zahlungsmethode akzeptiert) Liegt hier nicht ein Ausnutzen der Marktmacht vor? vielen dank |
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| AW: Ausnutzung der Stellung eines Unternehmens Ist es rechtens, daß ebay die Nutzung seiner Verkaufsplattform für (gewerbliche?) Verkafsangebote davon abhängig macht, daß die Verkäufer sich gegenüber eBay verpflichten, die Plattform nur für solche Verkaufsangebote zu nutzen, in denen sie ihren Kunden die Möglichkeit einer Zahlung über das eBay-Zahlungsdienstleister-Tochterunternehme Paypal ermöglichen? Vielleicht ja - denn es wurde gerichtlich festgestellt, daß eBay keine marktbeherrschende Position innehat. Zitat:
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| AW: Ausnutzung der Stellung eines Unternehmens Ist eine sehr interessante Frage. Wie auch once denke ich, dass du dich fragen solltest, ob die Verkaufsmodalitäten des Auktionshauses dir gegenüber wie ein Diktat wirken; spich dir jedwede Möglichkeit genommen wird, die Waren auch unter anderen Verkaufsbedingungen abzusetzten. Dies wäre allerdings nur der Fall, wenn das entsprechende Auktionshaus den Markt stellen würde; sprich martbeherrschend im Sinne des Kartellgesetzes ist. Davon gehe ich hier allerdings nich aus. Es gibt hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, deine Waren auf anderem Wege abzusetzen, sei es auf virtuellen oder nicht virtuellen Plattformen. Vor diesem Hintergrund ist das Verhalten des Auktionshauses m.E. entsprechend des Grundsatzes der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerten Privatautonomie legitim. Deine Privatautonomie äußert sich darin, mit den Verkausmodalitäten des Auktionshauses nicht einverstanden zu sein, und dir einen anderen Vertriebspartner zu suchen. |
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