Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausländisches Markenprodukt im Inland vertreiben wenn noch nicht in EU linzensiert?

Dies ist eine Diskussion zu Ausländisches Markenprodukt im Inland vertreiben wenn noch nicht in EU linzensiert? innerhalb des Forums Markenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2010, 13:40
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 8
Keine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sneakerhead hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausländisches Markenprodukt im Inland vertreiben wenn noch nicht in EU linzensiert?

Hallo,

erstmal vielen Dank für die bisherige Hilfe, die ich hier erfahren durfte. Nun zu meiner aktuellen Frage:

Firma xy ist eine argentinische Firma die spezielle Pflaster gegen Blasen in Pumps herstellt. Diese werden bisher nur in Süd und Nordamerika vermarktet. Meine Freundin schwört auf die Dinger, weil sie so nicht immer improvisieren muss und welche zurechtschneiden muss. Die Teile werden in China (wo auch sonst) hergestellt und Großhändler bieten diese dort zum weltweiten Versand an. Da nicht nur meine Freundin sondern sicherlich auch andere Frauen die Dinger kaufen würden wollte ich wissen ob ich die dort kaufen , einführen und hier vertreiben kann? Aus vorherigen Anfragen ist mir bekannt, dass das EU-Markengesetz ja einiges derart verbietet vonwegen Rechteinhaberwiderspruch etc. und ich will mir keine Abmahnung einhandeln obwohl die Marke hier weder eingetragen noch bekannt ist. Also:

1) Besteht hier ein Problem mit dem Markengesetz oder nicht?
2) Wenn ich nur die Pflaster nehmen würde (ohne Verpackung und Markenlabel), also kein sichtbarer Bezug mehr zur Ursprungsmarke besteht, gehe ich dann Nummer sicher? Oder darf ich auch ohne Verpackung und Markennutzung mit findigen Abmahnern (muss ja nicht mal die Firma selbst sein) rechnen?
3) Wenn ich denn nur den Inhalt nehme und einen Beipackzettel in Form einer Anleitung verwende, verstoße ich dann gegen irgendwelche Kennzeichnungspflichten bei einer Ware wie Pflastern? Die Frage stellt sich ja auch bei Verwendung der Orginalverpackung, da diese ja in Spanisch ist und noch dazu nicht gesondert EU-mäßig mit irgendwelchen CE etc. gekeinzeichnet ist. Darf ich generell so einen Artikel in die EU einführen und vertreiben?

Mein Herangehen wäre jetzt gewesen: Ware kaufen, da sie nicht hier als Grauimport gilt, da es keinen lokalen Vertriebsweg bzw. Lizensnehmer gibt. Dann Auspacken, Deutschen Beipackzettel entwerfen und ohne gesonderte Markenbezeichnungen oder Verwendung der Ursprungsmarke vertreiben. Seht Ihr Wissenden darin ein Problem?

Vielen Dank im Voraus

Sneakerhead
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 18:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Ausländisches Markenprodukt im Inland vertreiben wenn noch nicht in EU linzensiert?

Zitat:
Zitat von sneakerhead Beitrag anzeigen
wollte wissen ob ich die dort kaufen, einführen und hier [unter der Marke XY ]vertreiben kann?
Nur der Inhaber einer Marke XY mit Geltung innerhalb Deutschlands bzw. der EU könnte diesen Weitervertrieb seiner Waren unter dieser Marke markenrechtlich untersagen, weil diese Warenexemplare (noch) nicht mit seiner Zustimmung innerhalb Deutschlands/der EU in den Verkehr gebracht worden sind ( = sein Erst-Kennzeichnungsrecht ist damit noch nicht erschöpft ), § 24 MarkenG.

Zitat:
2) Wenn ich nur die Pflaster nehmen würde (ohne Verpackung und Markenlabel), also kein sichtbarer Bezug mehr zur Ursprungsmarke besteht, gehe ich dann Nummer sicher?
1. Markenrechtlich würde es nicht genügen, nur "sichtbare" Markenbezüge zu vermeiden, in der Werbung usw. aber weiterhin den Markennamen zu benutzen.

2. Manchmal kann sogar die "Formgebung" einer Ware als Marke für die betreffende Ware geschützt sein.

3. Wenn in der Werbung für den "umverpackten" Artikel der Hersteller des Artikels bzw. seine Marke irgendwie erkennbar gemacht würden, könnte dies vielleicht als "unlautere vergleichende Werbung" vom Hersteller verfolgt werden, § 6 UWG.

Zitat:
3) Wenn ich denn nur den Inhalt nehme und einen Beipackzettel in Form einer Anleitung verwende, verstoße ich dann gegen irgendwelche Kennzeichnungspflichten bei einer Ware wie Pflastern?
Das dürfte auf die genaue Art des Pflasters ankommen, unter welche Vorschriften ( Heilmittel? ... ? ) es fallen würde.

Zitat:
Mein Herangehen wäre jetzt gewesen: Ware kaufen, ..., Auspacken, Deutschen Beipackzettel entwerfen und ohne gesonderte Markenbezeichnungen oder Verwendung der Ursprungsmarke vertreiben.
Hätte Deine Freundin ihre Hautpflaster in Argentinien auch dann gekauft, wenn die dort in einem Hinterhof aus ihren "Original-Verpackungen" herausgefummelt und in selbstgebastelten Verpackungen eingetütet weiterverkauft worden wären?

Zitat:
Seht Ihr Wissenden darin ein Problem?
Besorge Dir erst mal umfassende gründliche Sach- und Rechtskenntnisse, bevor Du riskierst, daß dies ein Konkurrent für Dich tut und Du wegen unbeachtet gelassener / mißachteter Vorschriften kostenträchtig belangt wirst.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausländisches Inkassounternehmen wird im Inland tätig Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 13.05.2010 21:02
Kosten Rücksendungen wenn Ware noch nicht bezahlt wurde Internetrecht 03.09.2009 10:26
Rückgabe von noch nicht bezahlten, noch nicht erhaltenen Artikeln Kaufrecht / Leasingrecht 08.10.2007 13:12
ausländisches diplom wird nicht anerkannt Europarecht 03.03.2007 10:15
Erbe verjährt, wenn Bedingung (noch) nicht erfüllt werden kann? Erbrecht 06.09.2005 17:57





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Markenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN