Dies ist eine Diskussion zu ausländische Markennamen innerhalb des Forums Markenrecht
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| ausländische Markennamen folgender fiktiver SV: Mal angenommen es gebe eine Seite wie z.B. xcentral.com. In dem Logo wäre hinter dem Domainnamen ein "R" Zeichen. Die Firma hieße allerdings anders und hat ihren Sitz in den USA. Zudem würden sich auf der Webseite keinerlei Informationen zu der Marke bzw. dessen Registrierung finden. Könnte man dann die Domain xcentral.de nutzen oder würde man sich Ansprüchen der (scheinbaren) Markeninhabern aus den USA aussetzen? Vielen Dank im voraus für Hilfe und Tipps. Gruß Braini |
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| AW: ausländische Markennamen Zitat:
Aus einer nur in Mexiko(?) eingetragenen Marke könnte der Markeninhaber nur gegen dortige Benutzungen von Nachahmungszeichen vorgehen. Umgekehrt berechtigt eine "nur" in Italien eingetragene Marke, und eine "nur" in Asien ausgeübte Geschäftstätigkeit einer in den USA ansässigen Firma unter einer in Argentinien registrierten Domainbezeichnung über eine Internetseite, die auf einem in Australien befindlichen Server gehostet wird, gegenüber einem in Polen ansässigen Unternehmer, der in Deutschland unter einer in Deutschland registrierten Domainbezeichnung übers Internet geschäftlich tätig ist, zu keinen Verbotsansprüchen. 11 |
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| AW: ausländische Markennamen Markenschutz entsteht bereits durch den Gebrauch einer Marke im Geschäftsverkehr. Es wäre also zu prüfen, ob die entsprechende Marke auch in Deutschland in einer Weise im Geschäftsverkehr genutzt wurde und wird, die Markenschutz begründen könnte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: ausländische Markennamen Zitat:
Dagegen entsteht durch eine Benutzung ALS MARKE noch kein Markenschutz, § 4 Absatz 2 MarkenG, sondern erst bei einer -in der Regel durch ein Gutachten nachzuweisenden- Verkehrsgeltung des Zeichens ALS MARKE. 11 |
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| AW: ausländische Markennamen Vielen Dank für eure Antworten. Da hier keinerlei Geschäftstätigkeit stattfindet und die Seite auch ausschließlich US Bürger anspricht, mache ich mir also wegen dieser Marke keine Sorgen. |
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