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Auftreten eines Einzelunternehmes

Dies ist eine Diskussion zu Auftreten eines Einzelunternehmes innerhalb des Forums Markenrecht

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Alt 06.02.2012, 00:02
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Auftreten eines Einzelunternehmes

Hallo,

nehmen wir mal an eine Herr X. gründet (in Deutschland) ein Einzelunternehmen im Bereich Webdesign. Da Phantasienamen bei Einzelunternehmen nicht gestattet sind, heißt sein Unternehmen schlicht und einfach Herr X. Webdesign.

Jetzt möchte Herr X. aber im Internet unter einem Phantasienamen auftreten. Zum Beipiel: www.superduperwebdesigns.de

Frage 1:
Darf Herr X. das von ihm erstellen fiktive Logo für seine Internetpräsenz auch als "Header" in seiner Rechnung benutzen, sodass dieses einen Wiedererkennungswert hat? (Diese Frage bitte unabhänigg von Frage 2 bewerten.)

Frage 2:
In England ist eine Firma registriert die einen sehr ähnlichen Namen hat. (superduperwebdesign Ldt.)
Könnte Herr X. jetzt Probleme bei der Verwendung des Names bekommen?

Frage 3:
Ist eine englische Limited ein automatisch geschützter Firmenname?

Vielen Dank für eure Antworten!

Geändert von John113 (06.02.2012 um 00:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 16:39
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AW: Auftreten eines Einzelunternehmes

Zitat:
Zitat von John113 Beitrag anzeigen
Hallo,

nehmen wir mal an eine Herr X. gründet (in Deutschland) ein Einzelunternehmen im Bereich Webdesign. Da Phantasienamen bei Einzelunternehmen nicht gestattet sind, heißt sein Unternehmen schlicht und einfach Herr X. Webdesign.

Jetzt möchte Herr X. aber im Internet unter einem Phantasienamen auftreten. Zum Beipiel: www.superduperwebdesigns.de

Frage 1:
Darf Herr X. das von ihm erstellen fiktive Logo für seine Internetpräsenz auch als "Header" in seiner Rechnung benutzen, sodass dieses einen Wiedererkennungswert hat? (Diese Frage bitte unabhänigg von Frage 2 bewerten.)

Frage 2:
In England ist eine Firma registriert die einen sehr ähnlichen Namen hat. (superduperwebdesign Ldt.)
Könnte Herr X. jetzt Probleme bei der Verwendung des Names bekommen?

Frage 3:
Ist eine englische Limited ein automatisch geschützter Firmenname?

Vielen Dank für eure Antworten!
Ähnliches wurde hier diskutiert: Firmenname und Domain

1) Geschäftsbezeichnung und Logo dürfen relativ frei gewählt werden. http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/a...Briefe_KGT.pdf

2) Solange die beiden Firmen nicht in der selben Gegend arbeiten sollte das auch kein Problem werden - siehe oben genannter Thread.

3) Schutz besteht so gut wie immer, siehe jedoch Antwort 2.
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