Dies ist eine Diskussion zu Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung innerhalb des Forums Markenrecht
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| Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung A möchte mit 3 Leuten eine Gemeinschaft gründen und ihr einen Namen geben. Dieser setzt sich aus einer Abkürzung mit 3 Buchstaben zusammen. Wohin muss sich A wenden, wenn er die Abkürzung schützen lassen will und welche Kosten kommen auf ihn zu? Angenommen A gründet ein Verein und gibt sich die Abkürzung als Name des Vereins. Dadurch ist die Abkürzung für den Bereich auch geschützt oder? A geht keinem Gewerbe nach. Vielen Danke für eure Antworten! |
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| AW: Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung Hallo Staatsanwalt, hier könnte das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig sein, www.dpma.de. Auf deren Homepage ist von einer Gebühr von 300,-- Euro die Rede. (ohne Gewähr) viele Grüße Remby |
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| AW: Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung Hui, das ist aber ein großer Betrag Kannst du mir vielleicht noch die Frage mit dem Verein beantworten? |
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| AW: Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung Hallo Staatsanwalt, Diese Bemerkung verstehe ich nicht. War die Antwort nicht richtig? Wie soll das mit dem Verein funktionieren? Diese Frage verstehe ich leider auch nicht so ganz. Auf jeden Fall bedeutet das noch keinen Markenschutz, wenn ich einen Verein IBM oder IPS nenne. Es sei denn, im Laufe der Jahre erlangt diese Bezeichnung eine gewisse Verkehrsgeltung, wie z.B. ADAC. Aber auch hier würde ich einen eingetragenen Markenschutz beantragen. meint etwas verunsichert Remby |
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| AW: Anmeldung einer zu schützenden Abkürzung Doch, doch Remby, deine Antwort war in Ordnung. Mir gings nur darum, ob ein Vereinsname an sich dann auch geschützt ist. Danke für die Antwort! |
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