Dies ist eine Diskussion zu Angabe von ® im online-shop innerhalb des Forums Markenrecht
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| Angabe von ® im online-shop wenn ich z.B. einen Artikel vom Hersteller "ABC®" verkaufen möchte und der Artikel "XYZ®5000" heisst, wie bezeichne ich den Artikel dann im online-shop? ist es in der Art: ABC® XYZ®5000 10 Euro ? oder: ABC XYZ5000 10Euro oder ganz anders? Wie ist es korrekt?? Vielen Dank! |
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| AW: Angabe von ® im online-shop Zitat:
" Ein Personenkraftwagen mit 1600 cm^3 Hubraum, 24kW Leistung, .... " Die Benutzung von geschützten geschäftlichen Bezeichnungen ( z.B. die Firmenbezeichnung des Herstellers ) und geschützter (eingetragener) Marken kann vom Rechteinhaber beim Weiterverkauf von Originalmarkenwaren innerhalb der EU nicht untersagt werden, § 24 MarkenG, wenn der Markeninhaber die betreffenden Exemplare innerhalb der EU verkauft hatte. ---> Eine in Deutschland(!) gekaufte Original Rolex-Armbanduhr der Marke "OYster" dürfte genehmigugsfrei als "Armbanduhr, 175g schwer, Hersteller: Rolex SA, Marke "Oyster" " in Deutschland (sogar innerhalb der gesamten EU) weiterverkauft werden. Ein Weiterverkauf in Deutschland(!) einer in der Schweiz(!) oder Singapur(!) erstandenen Original-Rolex Oyster als "Rolex Oyster" könnte dagegen von Rolex untersagt werden - innerhalb der Schweiz könnte Rolex den Weiterverkauf derselben in Singapur erworbenen Original-Rolex nicht mehr verbieten. 11 |
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| AW: Angabe von ® im online-shop @once Vielen Dank für die Antwort! Der Verkauf und Einkauf wäre nur innerhalb der EU. Ist es erlaubt, in die Artikelbezeichnung den Herstellernamen zu schreiben oder erst im Bereich "Details zum Artikel"? Beispiel 1: TV-Gerät Sorny® 80cm Diagonale oder eher wie Beispiel 2: TV-Gerät 80cm Diagonale weitere Informationen: Hersteller: Sorny® Und ist es denn erlaubt solch ein "R im Kreis" hinter den Markenname zu schreiben bzw. muss man das vielleicht sogar. LG Nils |
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| AW: Angabe von ® im online-shop Zitat:
Zitat:
ABER: sofern dies im Rahmen von dem Wettbewerbsrecht unterworfenen "geschäftlichen Handlungen" erfolgen würde, dürfte das "R" auch beim -markenrechtlich zulässigen- Weitervertrieb nicht irreführend verwendet werden! So dürfte etwa ein Unternehmer keine Original-Markenwaren unter -zulässiger- Weiterbenutzung der Original-Marke mit einem "R" versehen, sofern die geschützte Marke ausnahmsweise NICHT in einem Register eingetragen sein sollte ... Und meines Erachtens dürfte das "R" auch nicht in einer Weise verwendet werden, mit der eine Registrierung der Marke auf den WEITERVERKÄUFER vorgetäuscht würde, usw. Zitat:
Nur derjenige "muß" ein "R" hinzufügen, der sich gegenüber dem Markeninhaber "freiwillig" dazu verpflichtet hätte, etwa als Gegenleistung für die Erlaubnis zu einer zustimmungsbedürftigen Benutzung. Wo die Benutzung einer Drittmarke im geschäftlichen Verkehr erlaubnisfrei zulässig ist ( bei der Benutzung als Eigenschaftsangabe, im Ersatzteil-Geschäft, beim Weiterverkauf von Original-Markenwaren, im Rahmen vergleichender Werbung ), da kann vom Markeninhaber nicht die Hinzufügung eines "R" verlangt werden. Ein "R" kann der Markeninhaber nur von einem Lexikon-Verleger verlangen, § 16 MarkenG: "Erweckt die Wiedergabe einer eingetragenen Marke in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, daß es sich bei der Marke um eine Gattungsbezeichnung für die Waren oder Dienstleistungen handelt, für die die Marke eingetragen ist, kann der Inhaber der Marke vom Verleger des Werkes verlangen, daß der Wiedergabe der Marke ein Hinweis beigefügt wird, daß es sich um eine eingetragene Marke handelt." 11 |
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| AW: Angabe von ® im online-shop @once Danke für Deine Mühen! Hat mir sehr geholfen! Solltest Du zufällig "Hobby-Elektronik-Bastler" sein, kannst Dir als kleines Dankeschön gern was aus meinem Sortiment auswählen (natürlich kostenlos). Bei Interesse schicke ich Dir per mail den Domain-Namen. LG Nils |
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