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Ähnliche Marken, die auch Wörtern sehr ähnlich sind

Dies ist eine Diskussion zu Ähnliche Marken, die auch Wörtern sehr ähnlich sind innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 00:36
Boardneuling
 
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Ähnliche Marken, die auch Wörtern sehr ähnlich sind

Hi!

Im Allgemeinen ist doch eine Teilübereinstimmung mehrerer Markennamen schon eine Markenrechtsverletzung oder? Ich meine Adidas und Abibas ist illegal, nicht war?
Wenn aber beide Marken ihren Namen von einem existierenden Wort ableiten, gilt das dann auch? Also Zwei stellen Tische her, einer nennt seine Firma tIschee und der andere tiesche (ich weiß, noch beklopptere Namen sind mir auf die Schnelle nicht eingefallen xD).
Wäre ist das legal?

Ich rede übrigens von internationalen Marken bei der WIPO.
National würde es mich aber natürlich auch interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Chatamo
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 05:49
V.I.P.
 
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AW: Ähnliche Marken, die auch Wörtern sehr ähnlich sind

Zitat:
Zitat von Chatamo Beitrag anzeigen
Wenn aber beide Marken ihren Namen von einem existierenden Wort ableiten, gilt das dann auch?
Steht im Markengesetz etwas über die Herkunft eines Markennamens?

Gibt es Privilegien für natürliche Namen gegenüber Phantasienamen?

Ich denke nicht!

Entscheidend bleibt nach wie vor die Verwechslungsgefahr laut § 14 Markengesetz. Auch wenn es nicht nur ein Tier namens "Puma" gibt, sondern auch noch eine Pflanze namens "Pumah" ...

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Auch ähnliche Familiennamen könnten kritisch werden im ähnlichen Sektor. Wenn man Muller heißt und Milch auf den Markt bringen möchte ...
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 16:19
V.I.P.
 
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AW: Ähnliche Marken, die auch Wörtern sehr ähnlich sind

Zitat:
Zitat von Chatamo Beitrag anzeigen
Im Allgemeinen ist doch eine Teilübereinstimmung mehrerer Markennamen schon eine Markenrechtsverletzung oder?
Es ist komplizierter: Die Übereinstimmung zwischen zwei Zeichen in Bestandteilen der beiden Zeichen kann bei den angesprochenen Verkehrskreisen dazu führen, daß sie dem GESAMTEINDRUCK nach die Zeichen für einander so ähnlich halten, daß zusammen mit der Ähnlichkeit zwischen den mit den beiden Zeichen jeweils gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen insgesamt "die Gefahr von Verwechslungen" besteht.

Zitat:
Adidas und Abibas ist ...
1. Klangliche und schriftbildliche Ähnlichkeit ---> Zeichenähnlichkeit

2. Unähnlichkeit zwischen den für die jeweiligen Zeichen eingetragenen Waren/Dienstleistungen? ( Marke Nr. 12345 ADIDAS = "Sportschuhe + BluRay-Recorder", Marke Nr. 54321 ABIDAS = "Heizdecken" )

3. Bei "Bekanntheit" einer Marke wird dem Inhaber ein erweiterter Schutz vor "unlauterer" Benutzung ähnlicher Markenzeichen für UNÄHNLICHE Waren/Dienstleistungen zuerkannt.

Zitat:
Wenn aber beide Marken ihren Namen von einem existierenden Wort ableiten, gilt das dann auch?
Bei Markenzeichen, die sehr an markenwarenbeschreibende Angaben angelehnt sind, d.h. bei Zeichen mit geringer Unterscheidungskraft, ist der Ähnlichkeits-Schutz nur gering:

Zitat:
Zwei stellen Tische her, einer nennt seine Firma tIschee und der andere tiesche
Hier würde die Übereinstimmung zwischen den Markenzeichen im "Bedeutungsgehalt" der Zeichen ( nämlich "Tische" ) in einem Zeichenbestandteil liegen, dem -im Hinblick auf die gekennzeichneten Waren - jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Dies soll -nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs- nicht die Annahme rechtfertigen können, daß die angesprochenen Verkehrskreise die (Möbeltisch-)Marken "tIschee" und "tiesche" ihrem Gesamteindruck nach für einander so ähnlich halten würden, daß die Gefahr bestehen könnte, die betreffenden Verkehrskreise würden geschäftliche Verbindungen zwischen dem Benutzer der Zeichen "tIschee" und "tieschee" annehmen.

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Ähnlichkeit, international, marken, markenname, wörter

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