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abgeändertes staatswappen als markenlogo

Dies ist eine Diskussion zu abgeändertes staatswappen als markenlogo innerhalb des Forums Markenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 14:21
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abgeändertes staatswappen als markenlogo

hi, es geht um ein ( fiktives :P )Markenlogo das einem staatswappen ähnelt allerdings markant verändert wurde (wie das beispielbild, nur die "krone" wurde komplett neu designt und das eigentliche wappen, also der inhalt des schildes wurde komplett geändert, ausserdem ist das bild eine rein weisse kontur), nun stellt sich die frage ob man deswegen probleme bekommen kann, ein bekannter hat nämlich (bei wikipedia oder so?) einen § gefunden laut dem man staatswappen und teile von staatswappen nicht verwenden darf, um missbrauch vorzubeugen

joa, hoffe jetzt dass mir hier jemand weiterhelfen kann

edit:bild vergessen
efit 2: passenderes bild hochgeladen
http://image-upload.de/get/jkttsy/d3cc7b2d83.jpg

sry für miese rechtschreibung und so ... hoffe das hält niemand davon ab weiterzuhelfen

Geändert von wutevar (21.09.2011 um 16:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 10:15
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AW: abgeändertes staatswappen als markenlogo

"Zu beachten ist dabei, dass das neue Wappen keinem bereits existierenden gleicht (Ausschließlichkeitsgrundsatz). Kann jemand an einem Wappen ältere Rechte geltend machen, muss der spätere Wappenstifter weichen." Steht da über Familienwappen. Sonst gilt für deutsche Wappen: § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen.

Für ausländische Wappen habe ich nichts gefunden. Möglicherweise wird hier analog zum Namensrecht entschieden*).

Über Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, nicht das Forum hier. Bilder sind dennoch immer nett.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) "Das Wappenrecht ist ein gewohnheitsrechtliches Institut des Privatrechts [1], das somit jedermann zusteht. Es genießt nach der Rechtsprechung und der herrschenden Literaturmeinung aufgrund seiner Nähe zum Namensrecht und seiner Eigenschaft als absolutes Recht den Schutz des § 12 BGB (quasinegatorischer Unterlassungsanspruch).[2] Nach einer anderen Auffassung genießt das Wappenrecht als historisches Fossil keinen Schutz durch § 12 BGB.[3] Einen besonderen Schutz der Wappen von Adelsfamilien gibt es in Deutschland nicht; diese sind den Wappen bürgerlicher Familien durch die Abschaffung der Privilegien des Adels in Art. 109 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung gleichgestellt."
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Alt 22.09.2011, 18:42
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AW: abgeändertes staatswappen als markenlogo

k, vielen dank
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