
06.09.2010, 10:09
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| AW: Markenschutz bei Privatimport aus den USA - Zerstörung der Ware Zitat:
Zitat von once Gegenüber dem KÄUFER einer Ware, die ohne erforderliche Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht worden ist, hat der Markeninhaber keine Ansprüche. Insbesondere hat er keine Ansprüche wg. "Kennen-Müssens" einer dem Verkäufer fehlenden Markenzeichenbenutzungs-Genehmigung, und insbesondere hat der Markeninhaber keine Ansprüche gegen einen Käufer, der einen "auffällig" niedrigen Kaufpreis gezahlt hatte.
11 | Danke für die bisherigen Antworten!
Wie sieht es nun aus, wenn der Käufer, der denkt innerhalb des EU-Raumes ein Schnäppchen gemacht zu haben, seine erworbene Ware weiterverkaufen will, z.B. in einem Internetauktionshaus. Das wesentliche einer Auktion ist ja, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf den Endpreis der Ware nehmen kann und deswegen wird ihm ja schwer zu unterstellen sein, dass er die Ware nur zu sagen wir 50% des eigentlich gehandelten Preises gekauft und zu 60% des eigentlichen Preises verkaufen will.
Ich hoffe meine Frage ist halbwegs verständlich formuliert... |