
02.10.2005, 14:40
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 22
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| AW: Marke eintragen lassen? Hallo,
Zitat aus den FAQ des Deutschen Patent- und Markenamtes zu Schutzrechten:
Muss ein Patentanwalt hinzugezogen werden?
Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen will, ist jedem selbst überlassen. Wer jedoch keinen Wohnsitz im Inland hat, muss sich bei der Anmeldung entweder durch einen im Inland bestellten Anwalt (§ 96 Abs. 1 MarkenG), oder durch einen in der EU niedergelassenen Anwalt (§ 96 Abs. 2 MarkenG) vertreten lassen. Im letzteren Fall ist dann allerdings noch ein inländischer Zustellbevollmächtigter gemäß § 96 Abs. 2 MarkenG erforderlich
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Link: http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html#mar7
Da ist fast alles nachzulesen und runterzuladen.
Gruß aus Prag
Kundun |