Die Frageformulierung ist echt blöd und läuft zwangsläufig auf illegale Rechtsberatung hinaus.
Ich formuliere das mal anders.
Angenommen jemand beabsichtigt die fiktive Website "test fahrad" beim
Patentamt eintragen zu lassen.
Die Gebühren betragen etwa 300 Euro. Wird die Marke zurückgewiesen, werden die Gebühren nicht erstattet.
Die fiktive Marke "test fahrad" ist nicht eintragungswürdig und würde vom Patentamt zurückgewiesen werden, da sie --beschreibend-- ist, es sei denn, man will unter diesem Namen, Fleisch verkaufen ...
Marken sollen unbedingt von spez. Anwälten eingetragen werden, da die genaue Abgrenzung und Definition wichtig ist. Sonst droht Schutzverlusst (es kann jemand anderes mit gleichem oder ähnlichem namen tätig sein) oder
Klage auf Unterlassung oder Löschung der Marke wegen Rechtsverletzungen anderer Marken.