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Zahlungspflicht bei Wiederaufnahme-Verfahren

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungspflicht bei Wiederaufnahme-Verfahren innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 26.07.2010, 14:47
V.I.P.
 
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Question Zahlungspflicht bei Wiederaufnahme-Verfahren

Hallo Forenteilnehmer,

.. leider ist mir unklar ob in einem Verkehrsgerichtsverfahren
(Deliktart: Ordnungswidrigkeiten) die Möglichkeit besteht sich
von der Zahlungspflicht der Rechnung durch die Gerichtskasse
befreien zu lassen. Insofern die Maxime richtig ist dass Ver-
fahrenskosten erst nach einem Urteil oder endgültigen Beschluss fällig sind wäre eine Zahlungsaussetzung m. E. durchaus möglich

b) Sollte diese Annahme zutreffen kann eine Zahlungsaussetzung
erst nach einer entsperchenden Antragstellung erfolgen. Ist das
korrekt wiedergegeben ?!

c) fallen in einem Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 85 OWiG dann
erneut Verfahrenskosten in Höhe von EURO 23,50 an ?! Das müsste meines Erachtens dann so sein ...

d) In welcher Frist müsste die besagte Wiederaufnahme-Eingabe
dann spätestens erfolgen ?! Auch hier gibt es sicherlich eine
Frist bis diese spätestens erfolgen muss ...
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