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Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Dies ist eine Diskussion zu Wonach richtet sich die Kostenhöhe innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 30.09.2010, 17:28
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Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Angenommen sei folgender Fall:

Ein Anwalt beantragt einen Mahnbescheid für seinen Mandanten, der Empfänger des MB widerspricht diesem, es kommt zu einem Verfahren. Dabei soll beurteilt werden ob die angemahnte Summe vom Schuldner tatsächlich zu zahlen ist oder nicht.
Welche Kosten (eigener Anwalt, Anwalt der gegenseite, Kosten für den Gerichtstermin?) entstehen dem Mandanten und in welcher Höhe im Falle, dass er a) gewinnt b) verliert c) den Gerichtstermin nicht wahrnimmt und seinen Anspruch zurücknimmt.
Wonach richten sich die Kosten? Nach dem Streitwert? Nach irgendwelchen festgelegten Kostensätzen? Wo kann man die ggf. nachlesen?
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Alt 30.09.2010, 17:35
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AW: Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Nach dem Streitwert. Einfach mal nach "Gerichtskostenrechner" googlen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 17:38
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AW: Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Danke, habe das mal gegoogelt, aber bin nicht ganz zufrieden mit der Antwort, weil es sehr ungenau scheint. Zudem find eich keine Antwort zu meinen 3 Fällen (verloren, gewonnen, zurückgezogen).
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 17:45
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AW: Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. § 91 I ZPO
a) Der Beklagte muss alle Kosten übernehmen.
b + c) Der Kläger muss alle Kosten übernehmen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 17:57
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AW: Wonach richtet sich die Kostenhöhe

Mir schwebt da noch der Begriff "Terminkosten" vor? Gibt es das und was ist das? Sind das evtl. die Kosten, die für den Termin seitesns des Gerichts entstehen? Wenn ja, wie hoch sind diese und fallen die auch an, wenn der Termin abgesagt wird?
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