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Wieviel denn nun zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Wieviel denn nun zahlen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 07.06.2009, 17:07
Boardneuling
 
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Wieviel denn nun zahlen?

Hallo,

Herr C. hat für einen Prozeß am Arbeitsgericht letztes Jahr PKH bewilligt bekommen.
Letzten Monat erfolgte eine neue Überprüfung der Vermögensverhältnisse.

Gestern bekam Herr F. eien Brief, in dem steht:

"... das künftig die Prozeßkosten als Einmalbetrag ... zu zahlen sind"

Als Grund wird angespartes Vermögen (Bausparvertrag, der noch nicht zuteilungsreif ist) genannt.

Dann steht: Über die insg. zu zahlenden Kosten nebst Zahlungsbedingungen und Angabe der Bankverbindung wird nach Beschlußfassung eine gesonderte Kostenrechnung erstellt.

Vorab wird mitgeteilt, daß folgende Prozeßkosten zu erheben sind:

- die von der Landeskasse verauslagte Vergütung des RA in Höhe von 287,10

Nun meine eigentlichen Fragen:

1. warum geht man von o.g. Vermögen aus, denn der F. hat dieses doch noch nicht
2. sind 287,10€ die letzte Summe, oder kann die noch höher werden
3. warum Vergütung für RA, F. hat den doch auch bezahlt


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