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Wiederkehrende Leistung, Auszahlung Sozialhilfe durch Bank

Dies ist eine Diskussion zu Wiederkehrende Leistung, Auszahlung Sozialhilfe durch Bank innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 05.05.2009, 10:30
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Wiederkehrende Leistung, Auszahlung Sozialhilfe durch Bank

Die Bank E zahlt einem Sozialhilfeempfänger die Hilfe zum Lebensunterhalt für den damals laufenden Monat im Jahr 2008 für sich und das Kind (irgendetwas um 750 EUR) nicht aus, Sperrt also das Konto, obwohl 7 Tage noch nicht abgelaufen sind. Der Kunde geht zum Rechtsanwalt und die Bank gibt das Geld anschl. frei. Davor und danach kam es zu keinerlei Streitigkeiten und Problemen.

Nun bekommt die Bank die Anwaltsrechnung für die anwaltliche Vertretung, nicht über die Gerichtskosten: Wiederkehrende Leistung 12x 750 EUR = 9000 EUR Gegenstandswert.

Ist das korrekt?
Oder beträgt der Gegenstandswert nur die einmalig streitigen 750 EUR?
Ggü. der Bank besteht ja gar keine wiederkehrende Leistung, Die bestünde doch nur ggü. dem Träger der Sozialhilfe, oder?

OH
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