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Wer zahlt RA-Kosten bei unberechtigter Forderung

Dies ist eine Diskussion zu Wer zahlt RA-Kosten bei unberechtigter Forderung innerhalb des Forums Kostenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 09:20
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Wer zahlt RA-Kosten bei unberechtigter Forderung

Nhemen wir an jemand stellt eine Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid. Allerdings richtet er die aus dem Titel gegen eine zufällig namensgleiche Person. Weil deren Argumente dazu nicht gehört werden nimmt sie sich einen Rechtsanwalt. Kann der im ersten Anschreiben der Forderungsabwehr nebst Belegen (Geburtstdatum, Namensänderung durch Heirat)seine Kosten dem Gläubiger mit in Rechnung stellen, oder muss der zu Unrecht in Anspruch Genommene den RA zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 09:49
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AW: Wer zahlt RA-Kosten bei unberechtigter Forderung

Zitat:
Zitat von fix16 Beitrag anzeigen
...oder muss der zu Unrecht in Anspruch Genommene den RA zahlen?
Ja, denn der zu Unrecht in Anspruch Genommene hat seinen Anwalt beauftragt, er ist und bleibt dessen Kostenschuldner. Einen Erstattungsanspruch hat er in der Regel nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 09:53
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AW: Wer zahlt RA-Kosten bei unberechtigter Forderung

Schade, aber immerhin steht Rechtsschutzversicherung dahinter. Danke für die schnelle Antwort
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