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wer trägt anwaltskosten?

Dies ist eine Diskussion zu wer trägt anwaltskosten? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 28.09.2009, 18:40
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wer trägt anwaltskosten?

Angnommen Person A führt mit Anbieter B einen rechtsstreit,anbieter erhebt anklage.
Wer zahlt die anwaltskosten von person a,wenn diese den rechtstreit gewinnt?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 09:30
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AW: wer trägt anwaltskosten?

A trägt natürlich die Anwaltskosten, denn er hat einen Vertrag mit dem Anwalt. Möglicherweise hat A jedoch einen Kostenerstattungsanspruch gegen B.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 10:23
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AW: wer trägt anwaltskosten?

Zitat:
Zitat von Seehas
A trägt natürlich die Anwaltskosten, denn er hat einen Vertrag mit dem Anwalt. Möglicherweise hat A jedoch einen Kostenerstattungsanspruch gegen B.
Was regelmäßig dann der Fall ist, wenn er den Prozess gewinnt.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.09.2009, 14:50
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AW: wer trägt anwaltskosten?

Zitat:
Zitat von Defendant
Was regelmäßig dann der Fall ist, wenn er den Prozess gewinnt.
Ist B nicht zahlungskräftig/-willig etc., dann wird der Anwalt sich sicherlich ersteinmal an seinen Auftraggeber A halten. U. a. aus diesem Grund habe ich den Unterschied zwischen Kostenschuldner (A) und möglichem Kostenerstattungsanspruch (gegen B) gemacht.
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