Dies ist eine Diskussion zu Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Sachverhalt: Firma X betreibt ein kleinen Platz mit einer Schranke. Diese hat das Fahrzeug von Geschädigter Y beschädigt. X und Y haben sich nun in einem Gespräch geeinigt, dass X die Kosten des Schaden übernehmen wird. Dazu brauch er natürlich eine Rechnung, da X dadurch ja Kosten hat, die auch geltent machen will oder muss (es sei dazu gesagt, dass X keine Versicherung für diesen Fall besitzt). Nun macht der Geschädigte Y bei einer Werkstatt ein Gutachten, welches im allgemeinen nicht angefochten werden kann. Es ist also kein Kostenvoranschlag, sondern ein Gutachten von einer großen anerkannten Gesellschaft. Soweit ok. Nun geht aber Y mit dem Gutachten zum Anwalt und läßt die weitere Kommunikation über einen Anwalt laufen. Firma X bekommt nun also ein Schreiben mit der Schadenssumme des Gutachten, den Kosten für das Gutachten UND die Kosten für den ANwalt. Der ja immerhin das Schreiben an die Firma X gesendet hat. Firma X wollte von anfang an den Schaden bezahlen. Braucht aber ein Rechnung. Kein Gutachten oder eine Rechnung vom Anwalt. Frage: Muss Firma X den Anwalt bezahlen? Und kann X auf die Rechnung bestehen? Es könnte ja nämlich auch sein, dass Y den Schaden gar nicht reparieren läßt und somit nur das Geld sich erschleichen möchte. Davon abgesehen muss Firma X ja auch dem Finanzamt eine Rechnung zu den Ausgaben vorlegen und kein Gutachten, welches jeder anfertigen kann. Vielen Dank im Voraus. Sabine |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Es ist menschlich nicht schön, daß Y erst anbat, den Schaden so zu regulieren, dann aber später auf andere (als die mündlich zugesagte) Weise regulierte. Rechtlich ist das Beauftragen eines Anwalts mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte nicht zu beanstanden. Den Anwalt hat der Schadenverursacher zu bezahlen bzw. bei Schadenaufteilung wird entsprechend quotiert. Das Abrechnen auf Gutachtenbasis ist ebenfalls zulässig, allerdings nur, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Hier liegt die derzeitige Grenze bei € 800,-. Ob Y letztendlich seinen Pkw in einer anerkannten Fachwerkstatt, in der 'Werkstatt um die Ecke' reparieren läßt oder seinen Pkw selbst repariert, bleibt ihm überlassen. Auch bleibt ihm überlassen, mit dem defekten Fahrzeug weiterhin so herumzufahren, ohne den Schaden beheben zu lassen. Den Schaden hat er ja erlitten: Das Fahrzeug ist jetzt weniger Wert. Er hat also eine Wertminderung seines Pkw erlitten. - Und nach Schadenregulierung muß er so gestellt werden, als habe der Schaden nicht stattgefunden.
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Bei einer vorherigen Einigung kann doch nicht später nicht noch ein Anwalt mit einbezogen werden? Kann schon, aber die Kosten dafür muss doch dann der Geschädigte selbst tragen. Auf welcher Basis soll denn der Anwalt mit einbezogen werden, wenn vorher schon feststand, dass die Firma X den Schaden von Geschädigter Y übernimmt??? |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihre Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu ihrem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie (mit wenigen Ausnahmen) jedermann beraten oder vertreten. Im Rahmen der Beratung wird der Mandant u. a. über die Rechtslage, seine Erfolgschancen und die Möglichkeiten einer Beweissicherung informiert. Im konkreten Fall wickelt er offenbar für seinen Mandanten (Y) den Schriftverkehr mit seinem Gegner (X) ab. Er hat ihn (Y) offenbar auch gut beraten, daß es besser ist, nicht nach Vorlage einer Rechnung oder aufrund eines Kostenvoranschalages sondern auf Gutachtenbasis abzurechnen. In den meisten Fällen bekommt man da mehr heraus. Daß diese Vorgehensweise dem X nicht gefällt ist verständlich. Rechtlich gibt es da aber nichts einzuwenden. Ich selbst wollte mich auch schon einmal mit jemandem einigen. Er bauftragte jedoch auch einen Rechtsanwalt. Das gefiel mir natürlich auch nicht. P.S.: Hat denn das Unternehmen keine Haftpflichtversicherung oder Unternehmenshaftpflichtversicherung. Dann könnte diese den Schaden abwickeln und über diese Versicherung hätte sie auch die gegnerischen Anwaltskosten zu übernehmen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (30.09.2010 um 15:47 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Rechtlich ist es so!
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Der Gegner muss nur die Kosten in der Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten. Eine höher liegende Honorarvereinbarung muss er nicht erstatten. Können die Kosten vom Gegner nicht beigetrieben werden, weil er zahlungsunfähig ist, so trägt der Mandant die Kosten selbst. Als Auftraggeber bleibt er gegenüber dem Anwalt zur Zahlung des Honorars verpflichtet. Die Kosten werden berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 12. März 2004. gebührenrechner finden sich im www
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? Der ergänzenden Antwort von hera stimme ich voll und ganz zu. Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier kann man die Gebühren überprüfen: www.koenig-dey.de/rvg-rechner
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? ich habe hier im forum folgenden beitrag gefunden http://www.juraforum.de/mietrecht/ge...ndigung-334552 keine ahnung, ob man den fall "umbiegen" könnte
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wer muss die Kosten für den Anwalt zahlen? @ hera Im vom BGH beurteilten Sachverhalt ging es um einen Großvermieter. Diesem sind sicherlich als Kaufmann solche rechtlichen Kenntnisse in der Mietmaterie zuzubilligen, daß er auf die Hinzuziheung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Gegenseite in einfachen Standardsachverhalten verzichten kann. In unserem Sachverhalt ging es allerdings um ein Verkehrsunfallopfer, ich vermute mal: Verbraucher. Dieser kennt nicht immer seine Rechte und Pflichten und bedarf daher eher der Beratung und Vertretung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, dessen Rechnung er dem Schadenverursacher wiederum in Rechnung stellen kann. Ich bleibe weiterhin bei meine oben vertretenen Meinung.
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