Dies ist eine Diskussion zu Welcher Berechnungssatz wurde verlangt?! innerhalb des Forums Kostenrecht
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| wer könnte mir bei folgendem Fall helfen: Person A wurde in geschlossenen Ortschaften ( Tempo 50 Zone) mit 24kmh nach abgezogener Toleranz zu schnell gemessen. Dies erscheint Person A viel zu hoch, weil es aufgrund des Verkehrsaufkommens nicht möglich gewesen so schnell zu fahren. Er bekommt ein Bußgeld in Höhe von 103,50€ ( inkl. Gebühr) Person A legt widerspruch bei einem Anwalt ein aber dieser kann nicht viel erreichen und der Einspruch wird zurückgezogen! Person A und der RA haben einen Abmachung in Bezug auf der Kosten gemacht! ER erhält folgender Rechnung Gründgebühr - Wahlanwalt - Bußgeldsache §§2, 14 RVG = 85€ Verfahrensgebühr - Wahlanwalt - Verfahren vor Verwaltungsbehörde §§2, 14 RVG = 55€ Verfahrensgebühr - Wahlanwalt - Verfahren vor AG §§2, 14 RVG = 55 € Verfahrengebühr - Wahlanwalt - Verfahren vor AG durch Anwalt verfahren erledigt oder Verhandlung entbehrlich - zusätzliche Gebühr gem. §§2, 14 RVG, Nr. 5115 i.V.m. Nr. 5107 VV-RVG Sonstige Auslagen = 15 € Netto = 265 € Kann mir jemand die Höhe der jeweiligen Posten nennen, ich hab jetzt Stundenlang versucht es zu ermitteln komme aber nicht auf den Berechnungssatz. Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir helfen könnt! Mit freundlichen Grüßen _Neuling_ |
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| AW: Welcher Berechnungssatz wurde verlangt?! Sie haben die Forenregeln nicht beachtet. Zitat:
Und was den Sachverhalt betrifft, so haben Sie und Ihr Anwalt die Messmethode o.ä bezweifelt. Das ist der berüchtigte Schuss nach hinten. Wollen Sie nun Ihren Anwalt verklagen? Bitte ändern Sie den Beitrag in einen fiktiven Fall. |
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| AW: Welcher Berechnungssatz wurde verlangt?! Nein, Person A will den Anwalt nicht verklagen! Warum hab ich denn gegen die Forum regeln missachtet? Ich hab auf der Seite des Justizministeriums in dem Verzeichniss des RVG´s versucht mir die Sätze schlüssig zu bilden aber komme einfach nicht auf den Berechnungssatz. Die Summen sind komplett fiktiv und beruhen auf keiner realen Fall. Der Hintergrund für meine Frage ist nur der, damit ich in Zukunft evtl. Rechnung mir schlüssig nachrechnen kann und so auf ggfs. zu hohe Rechnung mein Statement abgeben kann. Trotzdem Danke ich Ihnen für Ihre Mühen. Mit freundlichen Gruß |
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| AW: Welcher Berechnungssatz wurde verlangt?! Zitat:
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