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was müsste man bezahlen, wenn...

Dies ist eine Diskussion zu was müsste man bezahlen, wenn... innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 27.03.2009, 16:08
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was müsste man bezahlen, wenn...

huhu,

reintheoretisch frau b würde gegen jemanden angehen wollen, der meint man hätte bei ihm etwas zu bezahlen, was nun nicht so ist.
frau b würde aber kaum geld haben.
welche kosten müsste frau b tragen, wenn sie gegen herrn c angehen würde?
welche kosten könnte frau b bezahlt bekommen?
wieviel darf frau b mit ihrem mann herr b inkl. kind verdienen das sie kostenhilfe bekommt?

liebe grüße
angi
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Alt 28.03.2009, 11:40
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AW: was müsste man bezahlen, wenn...

Frau B kann sich bei einem Anwalt oder beim Rechtspfleger des Amtsgerichts über Prozesskostenhilfe beraten lassen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 21:38
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AW: was müsste man bezahlen, wenn...

Es gibt also jemanden, der meint, Frau B würde ihm Geld schulden. Hm - warum sollte Frau B in dieser Situation klagen wollen?

Falls jemand auf eine negative Feststellungsklage hinauswill: ich glaube nicht, daß dafür etwas PKH bewilligt werden würde.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2009, 21:42
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AW: was müsste man bezahlen, wenn...

ne ich meine nicht das Frau B gegen so etwas klagen wollen würde.
Ich gehe davon aus, wenn Her XYZ meint er müsse dieses Geld einklagen.
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