Dies ist eine Diskussion zu Was gehört zur Erstberatung ? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Was gehört zur Erstberatung ? gehört folgender Fall zur Erstberatung oder ist das schon viel mehr als eine Beratung ? Anwalt A kriegt von Person A den Auftrag zu prüfen ob man den Kaufvertrag zurückwickeln kann. Anwalt A schreibt nach Prüfung Person B an sowie die Bank. Anwalt A kriegt schreiben von Anwalt B und schreibt daraufhin ein neues Schreiben an Anwalt B wie man das Regeln könnte Das ist bisheriger Stand mehr wurde nicht gemacht ist das bis dahin noch eine Erstberatung ? Auch wenn eine Vollmacht unterschrieben ist ? In dieser Steht abern ichts über Gebühren! |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Ich denke hier Zitat:
Bei einer Ersteratung kann man aber nur von einer mündlichen oder 1. schriftlichen Stellungnahme ausgehen. Und das hier Zitat:
Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Dies bedeutet das der Anwalt in diesem Fall rund 900 Euro zustehen wenn ich ihn jetzt wieder von diesem Fall abziehe ? Jedenfalls laut Internet oder wie wird gerechnet wenn ich ihn num vom Fall abziehe da bereits untereinander geregelt wurden ist ohne Anwalt ? Weil das wäre ja happig für 2 Schreiben 900 euro zu kriegen wo noch nicht wirklich was gemacht wurden ist ? |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? 900 Eur klingt sehr viel - wie hoch wäre denn der Streitwert?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Der Streitwäre läge bei 13500 das war der Wert des Autos. Finanziert wurde er und bisher wurden daher nur 1800 euro gezahlt ich weiss jetzt nicht ob es um den Kaufbetrag geht oder um das was bisher gezahlt wurden ist. |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Eben, aber kriegt er diese auch wenn er jetzt nicht mehr weiter macht sprich dieser Fall abgebrochen wird ? Und das würde ja bedeuten das er für diese zwei Briefe tatsächlich 900 euro bekommt ? Das wäre ja echt der Oberhammer! Bisher wurde ich über keinerlei Gebühren aufgeklärt oder mir wurde auch nichts dahingehend mitgeteilt das mir jetzt Gebühren entstehen und welche Höhe diese Betragen... |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Wieso ? Es wird eben nicht nach AUfwand honoriert, sondern nach Streitwert. Der ergibt sich aus der Natur der Sache. Hier gehts immerhin um 13500 EUR! Ob der RA jetzt einen Brief schreibt oder zehn, hat NICHTS mit der zu vergütenden Leistung zu tun. Man kann sich ja auch einen Zahn selber für umsonst ziehen - geht in einer Minute. Dem Zahnarzt zahlt man aber auch ein paar Hunderter dafür, auch wenns schnell geht. Und jetzt bitte nicht mit Krankenversicherung anfangen, da hätte man auch eine Rechtschutz abschließen können.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Was gehört zur Erstberatung ? Zitat:
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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