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Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 10.11.2010, 08:34
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Hallo, Person "A" hat damals bei Firma "B" gearbeitet und wurde gekündigt. "B" hat das letzte Gehalt einfach einbehalten.

"A" ging zum Anwalt und forderte den ausstehenden Lohn ein.

Person "A" kam mit der Klage durch und sollte somit sein noch ausstehendes Gehalt nachträglich von Firma "B" erhalten.

Wieso muss aber Person "A" nun Gerichtskosten in Höhe von knapp 1000 Euro bezahlen obwohl er den Fall doch gewonnen hat?

"A" hätte 1050,- erhalten sollen, "A" wurden 1800,- zugesprochen, "A" soll nun 1000,- Gerichtskosten zahlen!

Wieso??

Das würde ja heißen, dass wenn "A" nur die 1050,- bekommen hätte, das er von seinem damaligen Gehalt nur 50,- bekommen hätte, oder??

Wo ist denn da bitteschön die Gerechtigkeit??

Wurde jetzt "A" dafür "bestraft" das sein ehemaliger Arbeitgeber nicht bezahlen wollte??

vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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Alt 10.11.2010, 08:45
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Sicher, dass es Gerichtskosten sind? Das sieht mir nach der Sachverhaltsschilderung und der Höhe wohl eher nach Anwaltskosten aus. Die zahlt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz jede Partei selbst.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 08:49
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Wie Brati. Und dann:
Zitat:
Zitat von Alex_W Beitrag anzeigen
"A" hätte 1050,- erhalten sollen, "A" wurden 1800,- zugesprochen, ...
Diesen Vergleich hätte ich auch gerne geschlossen!
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Alt 10.11.2010, 09:04
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

"A" hat Gerichtskostenhilfe beantragt und auch bewilligt bekommen da "A" zu diesem Zeitpunkt Arbeitslos war ("A" wurde ja gekündigt).

Desweiteren hat "A" dann ein Schreiben erhalten, in dem stand, dass die Gerichtskostenhilfe bewilligt wurde und das "A" die knapp 1000,- in Raten abbezahlen kann... Aber "A"´s Anwalt hatte ihm gesagt, dass es ihn nix kosten würde da er ja arbeitslos war...

hmmm...
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Alt 10.11.2010, 09:44
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Offenbar hat A Prozeßkostenhilfe (!) bekommen. PKH kann gewährt werden mit Ratenzahlung und ohne Ratenzahlung. Die Entscheidung mit/ohne Raten hängt vom Einkommen und dem Vermögen des Antragstellers ab. Wurde PKH mit Ratenzahlung gewährt, dann zahlt der Antragsteller letztlich die Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten), allerdings wird ihm gewährt, dies in Raten zu tun und nicht als Einmalzahlung wie ansonsten üblich. Der Anwalt erhält sein Honorar von der Staatskasse, daher zahlt der Antragsteller die Raten an die Kasse.

Zitat:
Aber "A"´s Anwalt hatte ihm gesagt, dass es ihn nix kosten würde da er ja arbeitslos war...
Man überblickt bei Mandatsbeginn bzw. Antragstellung nicht immer, ob sich für den Mandanten Raten ergeben oder nicht. Dies hängt von so vielen Faktoren ab. PKH heißt eben nicht, daß nichts und nie (§ 120 Abs.4 ZPO!) zu zahlen ist.
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Alt 10.11.2010, 09:47
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Ja, aber der A hat ja in vollem Umfang gewonnen. Also ist er auch von den Gerichtskosten freizustellen. Außerdem kommt man doch bei nem Streitwert von 1050€ oder meinetwegen von 2000€ niemals auf 1000€ Gerichtskosten!
Das werden dann sicherlich die eigenen Anwaltskosten sein...
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Alt 10.11.2010, 10:00
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Ja so war ich auch drann, dass wenn man einen Fall im vollen Umfang gewinnt, dass man dann nix mehr zahlen muss.

Der AG hat doch Mist gebaut und nicht bezahlt.
Das würde dann ja heißen das "A" besser dran gewesen wäre wenn er nicht zum Anwalt gegangen wäre und seinem AG das letzte Gehalt überlassen hätte... Dann hätte "A" jetzt keinen Stress und am Vermögen von "A" hätte sich ja auch nichts geändert... (50€ hin oder her).

Desweiteren sitzt "A" schon seit mehr als 2 Jahren auf den PK, da der AG bis heut noch keinen Cent bezahlt hat und "A" nicht so viel Geld hat um die PK zu bezahlen.

Kann "A" selbst zu einem Gerichtsvollzieher gehen und das Gehalt irgendwie einfordern? Denn wie gesagt tut sich da seit Jahren schon nichts mehr??

Danke
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Alt 10.11.2010, 10:04
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihre außergerichtlichen Aufwendungen (sprich: Anwalt) selber, egal, ob obsiegt oder verloren wird.

Zitat:
Desweiteren sitzt "A" schon seit mehr als 2 Jahren auf den PK, da der AG bis heut noch keinen Cent bezahlt hat und "A" nicht so viel Geld hat um die PK zu bezahlen.
Was heißt "PK"? Prozeßkosten? Da muß der AG nix zahlen, siehe oben.

Zitat:
Kann "A" selbst zu einem Gerichtsvollzieher gehen und das Gehalt irgendwie einfordern?
"A" dürfte doch einen vollstreckbaren Titel in den Händen halten (Urteil oder Vergleich). Hieraus kann er selbstverständlich gegen den AG vollstrecken!
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  #9 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 10:09
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Damit hab ich gemeint das "A" kein Geld hat um die Prozesskosten zu bezahlen. Und da der AG bis heut noch nicht den ausstehenden Lohn bezahlt hat konnte "A" die Prozesskosten noch nicht zahlen...

und mit diesem Titel geh ich zum GV und der vordert es dann ein?!

Ist da egal welcher das ist oder muss der für den Landkreis oder die Stadt zuständig sein?

Oder leitet das mein ortsansässiger GV an den zuständigen GV weiter??

Danke
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  #10 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 12:49
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AW: Warum muss ich Gerichtskosten bezahlen?

Der Titel existiert seit zwei Jahren, und es wurde noch nicht vollstreckt?! Die Justizkasse rennt seit zwei Jahren den Raten hinterher, ohne etwas zu unternehmen?!

Ganz ehrlich? Bei so viel Unkenntnis über die Materie: Such Dir einen Anwalt für die Vollstreckung, sonst wird das nichts!
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