Dies ist eine Diskussion zu Vorschuss zurückzahlen nach Freispruch auf Kosten der Staatskasse innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Vorschuss zurückzahlen nach Freispruch auf Kosten der Staatskasse Person A wurde in einem Strafverfahren auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Vor der Verhandlung einigten sich die besagte Person mit dem Verteidiger mündlich auf 500 Euro, wovon 200 als Vorschuss vor der Verhandlung zu leisten waren. Nun hat aber der RA bei der SK eine Kostenrechnung von ca 750 geltend gemacht, zzgl der 200 Euro. Somit bekam er 950 Euro. Die Person A möchte allerdings ihren Vorschuss wiederhaben. Muss der RA ihn zurückzahlen? Gruß
__________________ עין תּחת עין |
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