Dies ist eine Diskussion zu Vorgerichtliche RA-Kosten innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Vorgerichtliche RA-Kosten wie sieht es eigentlich mit vorgerichtlichen Rechtsanwalts-Kosten aus? Folgender fiktiver Fall soll Grundlage bilden: Unternehmen B schulde Person A eine Summe Geld durch überbezahlte Rechnungen. A kontaktiert B zunächst ohne Anwalt und fordert unter Fristsetzung auf, den fälligen Geldbetrag zurückzuzahlen. B antwortet in einem Schreiben, dass die Zahlung nicht stattfinden werde. A wendet sich daraufhin an einen Anwalt, der B wiederum zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordert. Auch die vom RA gesetzte Frist verstreiche ohne Zahlungseingang, so dass der RA Klage beim Amtsgericht einreicht. Zu den Forderungen gehört sowohl die Rückzahlung des Geldes von B an A als auch die Begleichung der vorgerichtlichen RA-Kosten. Das Amtsgericht lädt zum Gerichtstermin, weist die Klägerseite aber in der Ladung bereits darauf hin, dass die Klage hinsichtlich der geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten unbegründet sein dürfte. Grund sei, dass zum Zeitpunkt des anwaltlichen Mahnschreibens hinlänglich bekannt war, dass die Beklagte die Zahlung nicht leisten würde.* *) Nochmals sei erwähnt, dass die Beklagte keine Privatperson ist, sondern ein großes Unternehmen, bei dem tatsächlich eine Vielzahl gleichlautender Verfahren anhängig seien. Meine Frage nun: Auf welcher Grundlage kann ein Amtsgericht respektive ein Richter eine solche Entscheidung fällen? Ein Laie kann aus meiner Sicht nicht beurteilen, ob ein Unternehmen nicht durch "anwaltlichen Druck" (außergerichtlich) doch zahlen würde. Zumal aus meiner Sicht - sofern A vor Gericht gewinnt - in der Sache Recht bekommt und trotzdem auf den vorgerichtlichen Kosten sitzenbleibt. Wie seht ihr das? |
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