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Vollmacht trotz Beratungshilfeschein

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht trotz Beratungshilfeschein innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 18.03.2011, 01:04
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Vollmacht trotz Beratungshilfeschein

Jemand lässt sich in einer Mietsache einen Beratungshilfeschein ausstellen und geht damit zu einem Anwalt. Der meint, dass die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt sei und er den Vermieter deshalb anschreiben werde. Dazu soll eine Vollmacht unterschrieben werden.

Ist das das normale Procedere? Wofür genau braucht Der Anwalt die Vollmacht?

MfG,

Gig
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