Dies ist eine Diskussion zu Vertragskosten überhöht? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Vertragskosten überhöht? folgenden fiktiven Fall möchte ich schildern. Person A kauft bei Person B, im Jahre 2001 eine Immobilie, Person A (Käufer) hat die Gesamtkosten des Kaufvorganges übernommen. Gehen wir mal von einer Summe von 60.000 aus. Person A ist aber jedoch sehr verwundert über die Höhe der Kostennote. Welche ca. 10 % des Gesamtpreises einnimmt. Dieser Betrag beinhaltet lediglich Telefonate und Schreiben, keine Steuern oder evtl. Notarkosten. Da sich in dem Fallbeispiel nicht um Streitkosten handelt, sondern lediglich um einen Vertrag, möchte Person A nun wissen, ob es sich nicht um eine sehr überteuerte Kostennote des Anwaltes handelt, welche den Verkäufer B vertreten hat. Vielen Dank. |
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