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Vergleich - Kostenverteilung

Dies ist eine Diskussion zu Vergleich - Kostenverteilung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 02.10.2010, 12:29
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Vergleich - Kostenverteilung

Folgendes fiktives Beispiel:

A wird von K wegen eines geringen Betrages verklagt, z.B. 300 € inkl. MwSt.

K bietet später einen Vergleich an!

Wie sieht die Kostenaufteilung aus?

Insbesondere die Rechtsanwaltskosten von A, der z.B. seinem Rechtsanwalt 500 € inkl. MwSt. zugesagt hat. Gehen wir davon aus, dass der Anwalt einiges an Schriftsätzen erbracht hat und ein Spezialist für das relativ komplizierte Gebiet ist.

Danke für einen Einblick in die Kostenverteilung!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2010, 20:10
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AW: Vergleich - Kostenverteilung

Zitat:
Zitat von Gerd 44 Beitrag anzeigen
A wird von K wegen eines geringen Betrages verklagt, z.B. 300 € inkl. MwSt. K bietet später einen Vergleich an! Wie sieht die Kostenaufteilung aus?
Grundsätzlich bestimmen die Parteien, also A und K, die Quotelung der Kosten. Anhaltspunkt ist in der Regel, in welchem Maße man obsiegt bzw. unterliegt. Beträgt der Vergleichsbetrag z. B. EUR 150,-, dann ist es üblich, auch die Kosten zu teilen. Beträgt der Vergleichsbetrag EÚR 100,-, dann würde man auch die Kosten 1/3 zu 2/3 quoteln.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.10.2010, 20:34
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AW: Vergleich - Kostenverteilung

Danke "Seehas"

In diesem fiktiven Fall stelle ich es mir so vor, dass K beim Vergleich den Löwenanteil zurück nimmt.

z.B.: K verzichtet auf 290 Euro seiner Forderung.

Nach Ihren Zeilen gehe ich davon aus, dass bei einem Vergleich auch über die Aufteilung der Kosten verhandelt wird.

Danke für die schnelle Antwort!
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  #4 (permalink)  
Alt 02.10.2010, 23:29
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AW: Vergleich - Kostenverteilung

Die Rechtsanwaltsvergütung, wird wie schon in der Vorantwort gesagt, quotiert.

Allerdings darf der Rechtsanwalt der Gegenseite nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu zahlende (quotierte) Gebühr der Gegensetige in Rechnung stellen und nicht eine mit seinem Mandanten frei ausgehandelte Gebühr!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.10.2010, 09:26
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AW: Vergleich - Kostenverteilung

Zitat:
Zitat von Gerd 44 Beitrag anzeigen
z.B.: K verzichtet auf 290 Euro seiner Forderung.
Das wäre dann eine Quote von ca. 96% zu Lasten des Klägers. In der Praxis würde ein anwaltlich vertretener Beklagter wohl darauf drängen, daß angesichts des sehr geringen Unterliegens der Kläger sämtliche Kosten übernimmt. Aber wie gesagt - man kann sich immer auch anders einigen.

Zitat:
Nach Ihren Zeilen gehe ich davon aus, dass bei einem Vergleich auch über die Aufteilung der Kosten verhandelt wird.
Ja. Das ist zwar nicht zwingend, um späteren Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen, ist das aber sehr sinnvoll. Wenn das Verfahren durch einen Vergleich, der keine Kostenregelung beinhaltet, beendet ist, dann können im Nachhinein die Verfahrenskosten nicht geltend gemacht werden. Dafür gibt es dann keine Grundlage.

Zu den zu quotelnden Kosten zählen nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch sämtliche Gerichtskosten!
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