Dies ist eine Diskussion zu Vergleich - Kostenverteilung innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Vergleich - Kostenverteilung A wird von K wegen eines geringen Betrages verklagt, z.B. 300 € inkl. MwSt. K bietet später einen Vergleich an! Wie sieht die Kostenaufteilung aus? Insbesondere die Rechtsanwaltskosten von A, der z.B. seinem Rechtsanwalt 500 € inkl. MwSt. zugesagt hat. Gehen wir davon aus, dass der Anwalt einiges an Schriftsätzen erbracht hat und ein Spezialist für das relativ komplizierte Gebiet ist. Danke für einen Einblick in die Kostenverteilung! |
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| AW: Vergleich - Kostenverteilung Zitat:
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| AW: Vergleich - Kostenverteilung Danke "Seehas" In diesem fiktiven Fall stelle ich es mir so vor, dass K beim Vergleich den Löwenanteil zurück nimmt. z.B.: K verzichtet auf 290 Euro seiner Forderung. Nach Ihren Zeilen gehe ich davon aus, dass bei einem Vergleich auch über die Aufteilung der Kosten verhandelt wird. Danke für die schnelle Antwort! |
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| AW: Vergleich - Kostenverteilung Die Rechtsanwaltsvergütung, wird wie schon in der Vorantwort gesagt, quotiert. Allerdings darf der Rechtsanwalt der Gegenseite nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu zahlende (quotierte) Gebühr der Gegensetige in Rechnung stellen und nicht eine mit seinem Mandanten frei ausgehandelte Gebühr!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Vergleich - Kostenverteilung Zitat:
Zitat:
Zu den zu quotelnden Kosten zählen nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch sämtliche Gerichtskosten! |
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