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Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 29.07.2010, 15:13
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Red face Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit

Liebe Forenfreunde,

... leider kann ich über das Internet nicht ermitteln wie hoch bei einem Verwarnungsgeld von 25 EURO die Zusatzkosten sind die durch ein Gerichtsurteil erfolgen bzw. die durch ein Wiederaufnahmeverfahren (gemäß § 85 OWiG) erfolgen.

Nach meiner Vermutung ist dies in der hierfür vorgesehenen Gebührenordnung auch festgeschrieben. Daher wundere ich mich dass eine derartige Auskunft auch über die Rechtspflege nicht konkret mitgeteilt werden kann.

Frage: Wer kann mir diesbezüglich Auskunft geben ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 15:24
V.I.P.
 
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AW: Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit

Zitat:
Zitat von helmes63 Beitrag anzeigen
Liebe Forenfreunde,

... leider kann ich über das Internet nicht ermitteln wie hoch bei einem Verwarnungsgeld von 25 EURO die Zusatzkosten sind die durch ein Gerichtsurteil erfolgen bzw. die durch ein Wiederaufnahmeverfahren (gemäß § 85 OWiG) erfolgen.

Nach meiner Vermutung ist dies in der hierfür vorgesehenen Gebührenordnung auch festgeschrieben. Daher wundere ich mich dass eine derartige Auskunft auch über die Rechtspflege nicht konkret mitgeteilt werden kann.

Frage: Wer kann mir diesbezüglich Auskunft geben ?!
Schau mal in Teil 4 der Anlage 1 zum GerichtskostenG - in der Regel 10 % der Geldbuße, mindestens 40,00 EUR.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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