Dies ist eine Diskussion zu Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit innerhalb des Forums Kostenrecht
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| ... leider kann ich über das Internet nicht ermitteln wie hoch bei einem Verwarnungsgeld von 25 EURO die Zusatzkosten sind die durch ein Gerichtsurteil erfolgen bzw. die durch ein Wiederaufnahmeverfahren (gemäß § 85 OWiG) erfolgen. Nach meiner Vermutung ist dies in der hierfür vorgesehenen Gebührenordnung auch festgeschrieben. Daher wundere ich mich dass eine derartige Auskunft auch über die Rechtspflege nicht konkret mitgeteilt werden kann. Frage: Wer kann mir diesbezüglich Auskunft geben ?! |
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| AW: Urteilskosten nach Einspruch bei Verkehrswidrigkeit Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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