Dies ist eine Diskussion zu Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Jemand steht in einem OWI Verfahren unschuldig vor Gericht. Der Richter sieht dies ein und stellt das Verfahren ein. Die Kosten trägt die Staatskasse, die Auslagen der Betroffene, da scheint sich der Richter vertan zu haben. Gegen das Urteil ist kein weiterer Rechtsweg zugelassen. Kann das so angehen, dass ein Richter einfach einstellt ohne die Auslagen zu erstatten und was kann man weiter dagegen tun? |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Zitat:
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Nein, es handelt sich Reisekosten im mittleren 3-stelligen Bereich, weil das Verfahren am vermeindlichen Tatort stattfand und der Beklagte sich auf Anordnung des Gerichts ebenfalls am "Ende der Welt" zum Gutachten vor zu stellen hatte. Ein Rechtsanwalt war am Verfahren nicht beteiligt. |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Der "Unschuldige" musste der Einstellung untechnisch gesagt "zustimmen", dann kann und wird davon abgesehen werden, seine Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Er hätte dies verweigern müssenn, wenn er unschuldig war. Im Übrigen wird nur dann nach § 47 OWiG eingestellt, wenn eine Ordnungswdirgkeit begangen wurde oder sich dies so darstellt, Freispruch geht vor, wenn dafür Raum ist!
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Der Unschuldige hat dem Einspruch zugestimmt und dabei beantragt, die Kosten des Verfahrens und Auslagen der Staatskasse auf zu erlegen. Bei den Kosten ist das auch passiert, bei den Auslagen jedoch nicht. Im Beispielfalle gibt es ein Gutachten, welches eindeutig mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Unschuld belegt. Rechtsmittel sind nicht zugelassen. Und nun? |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Genau, daher kein Rechtsmittel. Pech gehabt, der Antrag hinsichtlich der Kosten ist nach billigem Ermessen des Gerichts zu bescheiden, wenn nach §47II OWiG vorgegangen wird. Ich kenne keinen Fall, in dem die notw. Auslagen der Staatskasse bei einer solchen einstellung auferlegt worden wären...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Wunderbar. Also kann man jemandem am A**** der Welt wegen eines OWI Verfahrens anklagen, wo von vorn herein feststeht, er war es nicht, aber die Zeche für seine Reisekosten zahlen lassen... Das ist Verfassungsrechtlich also so möglich... |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Genau aus diesem Grund ist auch im OWI Verfahren ein Anwalt kein Luxus! Dass Richter versuchen, Verfahren einzustellen anstatt zu bescheiden, zeigt, dass OWI's in erster Linie die "Staatskasse" zu füllen haben. Wer dies nicht mit dem Bussgeldbescheid tut, dem wird "gegeben", so dass er sich einen Einspruch das nächste Mal zweimal überlegt. Auch die Beweislastumkehr wird gern angewandt, wenn kein Anwalt dabei ist. Einsprüche gegen lasern u.ä. sind ganz schwierig, da hier technische Mittel zum Einsatz kommen, die meist teure Gutachten erfordern, obschon die Schwächen der Lasergeräte- bei grossen Entfernungen mehrere Meter Streuwirkung- und die Schwächen der Bediener bekannt sind.An einen objektiven Richter zu geraten, scheint äusserst schwierig zu sein, da der Rechststaatlichkeit im OWI keine (grosse) Bedeutung beigemessen wird. |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Was kann denn der Anwalt da anders machen? Bei einem Owi Urteil ist keine Rechtsweg mehr offen. |
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| AW: Unschuldig vor Gericht - dafür selber zahlen Zitat:
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