Dies ist eine Diskussion zu Unrechte Inkassogebühren? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| Unrechte Inkassogebühren? mal angenommen ein Familienangehöriger bestellt über den Namen seiner Schwester im Versandhandel Kleidung. Die Pakete werden jedesmal abgefangen und die andere Person würde davon nichts mitbekommen. Die Schwester bekommt erst etwas mit als diese von dem Versandhandel angemahnt wird. Die Schwester würde sich mit dem Versandhandel kurzschließen und eine Einzelauflistung der Waren nach geschildertem Grund verlangen. Der Versandhandel kann und will diese Auflistung nicht schicken. Einen Monat später würde die nächste Mahnung kommen mit Hinweis auf mögliche Ratenzahlung. Da die Schwester, dem Familienangehörigen das Ganze nicht ganz nachweisen könnte, bezahlt die Schwester die Raten. 3 Wochen nach Bezahlung der ersten Rate, kommt plötzlich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen mit 49 Euro Gebühren und der Aufforderung den Gesamtbetrag sofort zu begleichen. Die Schwester zahlt weiterhin alle Raten pünktlich auf das Konto des Versandhandels und reagiert nur auf ein Inkassoschreiben und zwar mit dem Sachverhalt und der Erklärung, das die Inkassogebühren von ihr nicht beglichen werden. Darauf folgt ein negativer Bonitätseintrag und immer mehr Gebühren vom Inkassounternehmen, trotz weiterer Zahlung der Raten an den Versandhandel... Welcher Sachverhalt liegt hier vor? Wie sollte die Schwester sich verhalten? Müssen die Inkassogebühren bezahlt werden? Ist der negative Bonitätseintrag rechtens? |
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| AW: Unrechte Inkassogebühren? Zitat:
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, buchhaltungsrelevante Daten 10 Jahre aufzubewahren. Zitat:
Zu 2: Anwalt einschalten Zu 3: Leider keine Ahnung Zu 4: Leider keine Ahnung Generell: Wenn jemand eine Forderung gegen jemand anderen stellt, muss er sie nachweisen. Das verweigert das Versandhaus. Ergo: kein Nachweis, ob die Forderung berechtigt ist, also keine Zahlung! Dazu gehört auch nachweisen zu können, wer die Unterschrift bei der Warenannahme getätigt hat. Ebenso den Sachverhalt schildern und darauf beharren, dass jemand die eigene Identität missbraucht hat, dazu gehört auch kritisch zu hinterfragen, inwiefern die bloße Angabe relativ einfach herauszufindener persönlicher Informatioen als Identifikationsnachweis gilt... |
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| AW: Unrechte Inkassogebühren? Bestrittene Forderungen dürfen nicht bei der Bonitätsauskunft eingetragen werden. Durch die vereinbarte Ratenzahlung befindet sich die Schwester mit der Hauptforderung nicht in Verzug, mithin ist die Inkassogebühr ebenfalls nicht gerechtfertigt. Demnach besteht auch selbst ohne Bestreiten kein Recht zum negativem Eintrag. Folglich könnte sie gegen das Inkassounternehmen vorgehen. Das aber traue ich ihr nicht zu, da sie nicht einmal den Mut hat, sich gegen die unberechtigte Forderung des Versandhandels zu wehren und den Bruder auffliegen zu lassen. So ein Betrug ist ja schon dreist genug, aber dann noch zu Lasten engster Verwandter? Dazu fällt einem nichts mehr ein. Geändert von Lichtboxer (17.09.2011 um 12:35 Uhr). Grund: Tippfehler |
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| AW: Unrechte Inkassogebühren? Ich würde weiterhin die Zahlungen zweckgebunden an das Versandunternehmen leisten und den Inkassoladen ignorieren ! Die Gebühren des ext Inkassodienstleisters werden aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung nach den obligatorischen 2 bis 3 Drohbriefen ausgebucht
__________________ Bin klein und gemein |
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