Dies ist eine Diskussion zu ungerechtfertigt hohe Kosten? innerhalb des Forums Kostenrecht
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| ungerechtfertigt hohe Kosten? Frau A war mit Herrn B zusammen, dieser machte zum Beispiel 18.000 Schulden und als sie sich trennten, soll Frau A diese Summe zahlen. Frau A ist dazu nicht bereit und zieht vor Gericht. Frau A nahm sich zuerst Anwalt M, dem sie das 2-seitige Schreiben zukommen lässt, woraufhin dieser eine 1-seitige Antwort an den Kläger sendet. Frau A wird mittlerweile arbeitslos, beantragt Prozesskostenhilfe, bekommt diese bewilligt und sucht sich auf Anraten eines anderen Anwalts P einen Pflichtverteidiger, der weniger kostet. Frau A nimmt sich somit Anwalt X, informiert aber Anwalt M nicht, da Anwalt P ihr sagt, dass dies nicht nötig ist. Frau A prozessiert nun allein mit Anwalt X (ohne das Anwalt M weitere Aktionen vornimmt) weiter. Ein Jahr später steht der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung. Nun erhält Frau A ein Schreiben von Anwalt M, in dem er ihr eine Rechnung in Höhe von beispielsweise 750 ausstellt. Frau A sieht dies für die erbrachte Leistung als zu hoch an. Hat Frau A rechtliche Möglichkeiten diesen Kostenbescheid anzufechten, um die Kosten zu verringern? Geändert von Fellball (18.02.2010 um 09:23 Uhr). |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Bei einem Gegenstandswert von EUR 18.000,- beträgt eine 1,3 Verfahrensgebühr, die für Anwalt M wohl angefallen ist, bereits EUR 787,80. Hinzu kommen EUR 20,- Auslagen und Umsatzsteuer. Hier ist wohl zahlen angesagt! |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? bin mir selbst aber etwas unsicher, ob überhaupt zu zahlen ist, da Prozesskostenhilfe gestellt wurde... und er dabei als beigeordneter Rechtsanwalt nach § 122 I Nr. 3 ZPO gelten müsste |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Laut Sachverhalt (verstehe ich zumindest so) war doch nicht Anwalt M beigeordnet sondern Anwalt X? |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Frau prozessiert im Grunde nur mit Anwalt X weiter, ohne weitere Tätigkeiten von M. Somit müsste M hier der beigeordnete Anwalt sein... M hatte nur Vorleistungen in Rahmen des Briefes an den Kläger gestellt und war am eigentlichen Prozess nicht beteiligt. |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Hier geht einiges durcheinander: Wenn M "am eigentlichen Prozeß nicht beteiligt" war, dann kann er auch nicht im Rahmen der bewilligten PKH beigeordnet gewesen sein. Daraus folgt, daß er seine Gebühren gegenüber dem Mandanten uneingeschränkt berechnen und fordern kann. |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Oh My... Das wird Frau A nicht gefallen, glaube ich ^^' Danke für die Antwort |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Aber noch eine Frage: Wenn M am Prozess nicht beteilgt war, kann er sich trotzdem auf die volle Höhe des Streitbetrages berufen? Oder wäre es möglich nur die tatsächlich entstanden Kosten anzuerkennen? |
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| AW: ungerechtfertigt hohe Kosten? Zitat:
Zitat:
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