Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ungerechtfertigt hohe Kosten?

Dies ist eine Diskussion zu ungerechtfertigt hohe Kosten? innerhalb des Forums Kostenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 13:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
ungerechtfertigt hohe Kosten?

Hier ein sehr interessantes Konstrukt:

Frau A war mit Herrn B zusammen, dieser machte zum Beispiel 18.000 € Schulden und als sie sich trennten, soll Frau A diese Summe zahlen.
Frau A ist dazu nicht bereit und zieht vor Gericht.
Frau A nahm sich zuerst Anwalt M, dem sie das 2-seitige Schreiben zukommen lässt, woraufhin dieser eine 1-seitige Antwort an den Kläger sendet.
Frau A wird mittlerweile arbeitslos, beantragt Prozesskostenhilfe, bekommt diese bewilligt und sucht sich auf Anraten eines anderen Anwalts P einen Pflichtverteidiger, der weniger kostet.
Frau A nimmt sich somit Anwalt X, informiert aber Anwalt M nicht, da Anwalt P ihr sagt, dass dies nicht nötig ist.

Frau A prozessiert nun allein mit Anwalt X (ohne das Anwalt M weitere Aktionen vornimmt) weiter. Ein Jahr später steht der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung.
Nun erhält Frau A ein Schreiben von Anwalt M, in dem er ihr eine Rechnung in Höhe von beispielsweise 750 € ausstellt.
Frau A sieht dies für die erbrachte Leistung als zu hoch an.

Hat Frau A rechtliche Möglichkeiten diesen Kostenbescheid anzufechten, um die Kosten zu verringern?

Geändert von Fellball (18.02.2010 um 09:23 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 09:28
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Bei einem Gegenstandswert von EUR 18.000,- beträgt eine 1,3 Verfahrensgebühr, die für Anwalt M wohl angefallen ist, bereits EUR 787,80. Hinzu kommen EUR 20,- Auslagen und Umsatzsteuer. Hier ist wohl zahlen angesagt!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 09:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

bin mir selbst aber etwas unsicher, ob überhaupt zu zahlen ist, da Prozesskostenhilfe gestellt wurde... und er dabei als beigeordneter Rechtsanwalt nach § 122 I Nr. 3 ZPO gelten müsste
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 09:52
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?


Laut Sachverhalt (verstehe ich zumindest so) war doch nicht Anwalt M beigeordnet sondern Anwalt X?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:15
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Frau prozessiert im Grunde nur mit Anwalt X weiter, ohne weitere Tätigkeiten von M. Somit müsste M hier der beigeordnete Anwalt sein...
M hatte nur Vorleistungen in Rahmen des Briefes an den Kläger gestellt und war am eigentlichen Prozess nicht beteiligt.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:21
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Hier geht einiges durcheinander: Wenn M "am eigentlichen Prozeß nicht beteiligt" war, dann kann er auch nicht im Rahmen der bewilligten PKH beigeordnet gewesen sein. Daraus folgt, daß er seine Gebühren gegenüber dem Mandanten uneingeschränkt berechnen und fordern kann.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Oh My...
Das wird Frau A nicht gefallen, glaube ich ^^'
Danke für die Antwort
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Aber noch eine Frage:
Wenn M am Prozess nicht beteilgt war, kann er sich trotzdem auf die volle Höhe des Streitbetrages berufen? Oder wäre es möglich nur die tatsächlich entstanden Kosten anzuerkennen?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 10:42
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 495
100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)100% positive Bewertungen (495 Beiträge, 62 Bewertungen)  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Zitat:
Zitat von Fellball
Wenn M am Prozess nicht beteilgt war, kann er sich trotzdem auf die volle Höhe des Streitbetrages berufen?
Grundsätzlich berechnen sich die Anwaltsgebühren in Zivilsachen nach dem Gegenstandswert. Wenn M beauftragt war, wegen der EUR 18.000,- tätig zu werden, dann berechnet er aus diesem Wert seine Gebühren.

Zitat:
Oder wäre es möglich nur die tatsächlich entstanden Kosten anzuerkennen?
Nein, siehe oben. Darüber hinaus lassen sich die "tatsächlich entstandenen Kosten" gar nicht ermitteln. Ich wüßte jedenfalls nicht, wie.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 18.02.2010, 12:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 17
Keine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fellball hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: ungerechtfertigt hohe Kosten?

Naja Frau A wird zwar ärgern aber es ist ja nicht zu ändern...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietkostenforderung UNgerechtfertigt!? Mietrecht 08.07.2009 20:05
Hohe Gewinne auf Kosten von Mitarbeitern, Kunden und Umwelt Nachrichten: Wissenschaft 17.06.2009 11:00
Hohe Leistung, niedrigere Kosten: Entwicklung innovativer Faserlaser am IPHT Jena Nachrichten: Wissenschaft 02.04.2008 15:00
Nebenkostenabrechnung ungerechtfertigt Mietrecht 07.11.2007 20:14
Was ist ein ungerechtfertigt begünstigter Gläubiger Insolvenzrecht 23.06.2007 19:38





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kostenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN