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unerwünschte Mandatsniederlegung

Dies ist eine Diskussion zu unerwünschte Mandatsniederlegung innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 05.05.2011, 07:55
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unerwünschte Mandatsniederlegung

Hallo!

Es könnte sein, dass ein RA ein Mandat angenommen hat. Nach Prüfungen aller Unterlagen wurde eine Klageschrift erstellt - Kostenpunkt 829 €. Diese Klageschrift erhielt der Mandant zur Durchsicht. Es waren viele unrichtige Angaben enthalten, also sollten diese in einem Gespräch korrigiert werden. Nach diesem Gespräch meldet sich der RA 4 Monate nicht mehr bei dem Mandanten, obwohl dieser ca. alle 3-4 Wochen nachfragt. Vom RA keine Reaktion. Erst nach dem vierten Monat und der fünften Nachfrage des Mandanten erklärt der RA, dass er in sich in 5 Tagen dazu melden wird. Das tat der RA nicht. Der Mandant erinnerte den RA, und erneut gab RA an, sich in 5 Tagen dazu zu melden. Aber auch das geschah nicht! Wieder erinnerte der Mandant den RA, doch jetzt erfolgte keine Reaktion mehr. Nach erneuten 3 Erinnerungen und 2 weiteren Monaten fragt der Mandant den RA in einem Schreiben, ob es eine Vernünftige Art wäre so mit Mandanten umzugehen.
Darauf erwiderte der RA, dass ihm der Ton missfällt (wohlgemerkt aus einem Schreiben) und er das Mandat niederlegen könnte, er hätte genug zu tun!

Geht das so einfach für den RA mit der Mandatsniederlegung? Was ist mit Verjährung die bald einsetzt, ein neuer Anwalt kriegt das vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht hin! Was ist mit den Kosten von 829€?
Könnte der RA schadensersatzpflichtig sein?
Viele Fragen ... danke!!!
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