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Stundenvereinbarung sittenwidrig?

Dies ist eine Diskussion zu Stundenvereinbarung sittenwidrig? innerhalb des Forums Kostenrecht

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Alt 13.10.2011, 06:58
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Stundenvereinbarung sittenwidrig?

Folgender fiktiver Fall:

Eine Mandantin möchte sich in gegenseitigem Einvernehmen von Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Für die Trennung und Scheidung wird bei dem Rechtsanwalt von der Mandantin eine Stundenvereinbarung unterschrieben.

Für die Scheidung verlangt der RA die gesetzlichen Kosten sowie zusätzlich 5 Stunden gemäß der Vereinbarung. Diese Rechnung wurde von der Mandantin im Juni 2009 bezahlt.

Für die Trennung verlangt der RA ebenfalls die gesetzlichen Kosten sowie zusätzlich 3 Stunden. Diese Rechnung wurde von der Mandantin im August 2009 bezahlt.

Nun werden im Oktober 2011 (!!!) vom RA nochmals insgesamt 8,5 Stunden aus der Trennung geltend gemacht. Grundsätzlich wurden von der Mandantin nur die bereits bezahlten 3 Stunden von der Trennung gegengezeichnet und somit auch bestätigt, daß diese auch angefallen sind.

Frage:
Muß sich ein RA bei einer Stundenvereinbarung von der Mandantin unterschreiben lassen, daß diese auch tatsächlich angefallen sind oder muß die die Mandantin auf die Abrechnung des RA verlassen?
Ist die zusätzliche Stundenvereinbarung evtl. sogar sittenwidrig?

Gruß, Tanja
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