Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Streitwert zu hoch?

Dies ist eine Diskussion zu Streitwert zu hoch? innerhalb des Forums Kostenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 16:45
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Streitwert zu hoch?

Hallo.

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Nehmen wir an, ein Handwerker stellt eine Rechnung über 50.000 Euro aus.
35000 hatte der Bauherr schon als Abschlag gezahlt.
Dann erfolgt die Schlussrechnung mit Zahlungsaufforderung der restlichen 15.000 Euro.
Der Bauherr stellt fest, dass in der Rechnung Posten auftauchen die nicht geliefert wurden und einige Mängel zu behebeben sind. Zudem hatte der Handwerker das gezahlte Skonto nicht berechnet .
Der Bauherr listet diese Punkte auf und geht damit zum Anwalt.
Der überprügt die Rechnung und setzt 2000 Euro als Mangel an, Fordert den Handwerker auf, diese Mängel zu beheben andernfalls soll der Bauherr 6000 Euro einbehalten. (2000 x 3)
Für sein Honorar nimmt er als Streitwert 15000 Euro als Grundlage.

Wäre das korrekt?
Der Streitwert wäre ja weitaus geringer (2000 Euro).


Grüße

Harry
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 17:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Streitwert zu hoch?

Hat der Bauherr den RA beauftragt, die Berechtigung der gesamten Schlußrechnung
Zitat:
...Der überprügt die Rechnung
zu überprüfen, wofür einiges spricht, ist der angenommene Wert des Gegenstandes in Höhe von 15.000,00 Euro gerechtfertigt.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 17:55
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Streitwert zu hoch?

Er konnte die Rechnung nur in so fern überprüfen, da der Bauherr schon eine Liste angefertigt hatte, in der die Mängel aufgeführt waren.
Der Anwalt konnte dann nur die Liste mit der Rechnung vergleichen.

Grüße

Harry
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2010, 18:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Streitwert zu hoch?

Zitat:
Zitat von HarryM
Er konnte die Rechnung nur in so fern überprüfen, da der Bauherr schon eine Liste angefertigt hatte, in der die Mängel aufgeführt waren.
Der Anwalt konnte dann nur die Liste mit der Rechnung vergleichen.

Grüße

Harry
Ich nehme an, daß der Beratungsauftrag dahin ging, die gestellte Schlußrechnung auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

War indes der Auftrag an den RA so formuliert, zu überprüfen, ob geltend gemachte Mängel im Wert von 2000 Euro zu den Rechten des § 634 BGB führen, beträgt der Wert des Gegenstandes Euro 2000.

Im ersten Fall ist die erfolgte Liquidation sachlich zutreffend.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 08:29
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, HarryM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Streitwert zu hoch?

Hallo

Im 2. Fall wäre der Wert des Gegenstandes 2000?
Aber es würden doch 6000 Euro (2000 x 3) von der Rechnung einbehalten werden, die erst nach sachgerechter Ausführung gezahlt würden, (ausser natürlich die falsch aufgeführten Posten)

Und was wenn der Handwerker lieber auf die 6000 Euro verzichtet als die Mängel zu beheben?

Grüße

Harry
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 13:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.123
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4123 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Streitwert zu hoch?

Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, den der RA überprüfen soll.

Kommt der RA etwa bei der Prüfung, ob A verpflichtet sei, 15.000,00 € zu zahlen, zum Ergebnis, lediglich 6.000 € seien begründet, beträgt der Wert des Gegenstandes für die Gebührenberechnung 15.000,00 Euro.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Streitwert Familienrecht 03.02.2010 13:24
Streitwert? Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 12.12.2009 12:18
Streitwert Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 03.12.2008 15:23
Streitwert Familienrecht 05.11.2008 21:23
Streitwert?! Bürgerliches Recht allgemein 11.08.2004 22:51





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kostenrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN